beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Energieversorger
Vom 12.03.2015 | Frage zum Thema Sonstiges Rechtsgebiet
Guten Tag,
meine Anfrage betrifft meine Schlußrechnung vom Stromlieferanent Vattenfall:
- Veranlagung bei Einzug 2008, 45 qm, 1 Pers. 1100 kWh
- Stromzähler wurde nie abgelesen, nur bei Ein- und Auszug
- Bei Auszug April 2014 Zähler abgelesen, Abschlußrechnung ca. 90 € Nachzahlung
- Stornierung d. Schlußrechnung 3 Monate später, 1400 € Nachzahlung
- nach Einspruch erneute Stornierung und neue Rechnung 1170 € der Rechnungen ab 2010
- Stromverbrauch bis 2010 1100 kWh/Jahr
- Stromverbrauch ab 2010 über 3000 kWh/Jahr
- Vattenfall hat die Behauptung aufgestellt, dass es eine Zählerablesung im Sommer 2010 gab (erfunden und gelogen)
- Daraufhin habe ich Befundsprüfung beantragt
- Antwort: Befundsprüfung sei nach Auszug aus der Wohnung nicht mehr möglich

Meine Frage: ist es rechtens, den geamten Stromverbrauch auf die letzten 3 Jahre aufzuteilen, da die Rechnungen davor nicht storniert werden dürfen. Oder müßte der Stromverbrauch auf den gesamten Zeitraum aufgeteilt werden und eine Nahcberechnung nur für 3 Jahre stattfinden?
Können Sie mir einen geeigneten Anwalt in Hamburg empfehlen?
Vielen Dank und
viele Grüße
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