beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Öffentliche Beleidigungen und Bezeichnung als Betrügerin
Vom 28.01.2015 | Frage zum Thema Strafrecht
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin / Herr Rechtsanwalt,
seit einiger Zeit werde ich von einer Frau im Internet gemoppt und in Beiträgen
im sozialen Netzwerk Facebook als Lügnerin und jetzt als Betrügerin öffentlich
und mit vollem Namen benannt, was nachweislich nicht stimmt. Ich möchte hier-
bei betonen, dass ich das Netzwerk nicht zum Zeitvertreib nutze, sondern um
Wünsche und Anregungen von Kunden für einen im Aufbau befindlichen Online-
shop zu bekommen. Da mein Mann ein angesehener Geschäftsführer in der
Metallindustrie und zudem Aufsichtsratsmitglied einer Bank ist, können Sie sich
sicher vorstellen, was diese falschen Äußerungen zu meiner Person in der Weiter-
gabe für Folgen haben kann. Die besagte Dame ist für solche Aussagen übrigens
auch bei anderen Personen bekannt. Daher möchte ich Sie um eine schriftliche
Kontaktaufnahme bitten, um diese Beschuldigungen der Dame umgehend zu un-
terbinden und sie auch auf die Rechtslage hinzuweisen. Bitte informieren Sie mich
über die weitere Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
I. Schulmeister
seit einiger Zeit werde ich von einer Frau im Internet gemoppt und in Beiträgen
im sozialen Netzwerk Facebook als Lügnerin und jetzt als Betrügerin öffentlich
und mit vollem Namen benannt, was nachweislich nicht stimmt. Ich möchte hier-
bei betonen, dass ich das Netzwerk nicht zum Zeitvertreib nutze, sondern um
Wünsche und Anregungen von Kunden für einen im Aufbau befindlichen Online-
shop zu bekommen. Da mein Mann ein angesehener Geschäftsführer in der
Metallindustrie und zudem Aufsichtsratsmitglied einer Bank ist, können Sie sich
sicher vorstellen, was diese falschen Äußerungen zu meiner Person in der Weiter-
gabe für Folgen haben kann. Die besagte Dame ist für solche Aussagen übrigens
auch bei anderen Personen bekannt. Daher möchte ich Sie um eine schriftliche
Kontaktaufnahme bitten, um diese Beschuldigungen der Dame umgehend zu un-
terbinden und sie auch auf die Rechtslage hinzuweisen. Bitte informieren Sie mich
über die weitere Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
I. Schulmeister
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