beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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07749 Jena

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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Gehalt kommt nicht pünktlich
Vom 25.10.2016 | Frage zum Thema Arbeitsrecht
In meinem Vertrag ist geregelt, dass das Gehalt monatlich bargeldlos am Monatsschluss zahlbar ist. Seit der Zahlung für den Monat August 2016 wird mir mein Gehalt nicht pünktlich überwiesen. Über eine Änderung der Zahlweise wurde ich nicht informiert. Zur Zeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Ich habe meinen Arbeitgeber angemahnt und gleichzeitig eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € geltent gemacht. Das Gehalt wurde mir dann nachträglich überwiesen, aber ohne die Vertragsstrafe oder jegliche Zinsen. Da bald das Gehalt für den Monat Oktober 2016 fällig ist und ich nicht davon ausgehe, dass es dieses Mal pünktlich überwiesen wird, möchte ich ein gerichtliches Mahnverfahren beauftragen.
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