beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Kann Eigentümerversammlung vor Grundbucheintrag erfolgen?
Vom 28.04.2014 | Frage zum Thema Grundstück- und Immobilienrecht
Guten Tag,

Gebäudeeinheit soll durch eine Realtrennung getrennt werden.
Abgeschossenheitsbescheinigung liegt vor.
Eintrag im Grundbuch ist beantragt
Kaufpreis ist bezahlt
Käufer (Hat 70% an ursprünglichem Gebäude und eine Vollmacht vom
Verkäufer "alle im Zusammenhang mit dem Objekt stehenden Rechte" wie ein
Eigentümer wahrzunehmen)
Kann dieser Eigentümer einen Eigentümerversammlung einberufen bevor er im Grundbuch eigetragen ist?

Utz Rausch
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