beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11

07749 Jena

Kontaktdaten
Tel:03641/2692037
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Notarielle Sorgerechtsvereinbarung
Vom 04.10.2016 | Frage zum Thema Familien- und Scheidungsrecht
Bestaetigung der Wirksamkeit unter deutschem Recht einer notariellen Vereinabarung zu Sorgerecht etc. unterzeichnet bei einem Notar am Geburtort unseres Sohnes (1 Seite in englischer Sprache)

Art 11 EGBGB
Form von Rechtsgeschäften
(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.
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