beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
wechsel der familienkasse öffentlicher dienst
Vom 23.02.2016 | Frage zum Thema Sozialrecht
War bis 31.12.2015 im Öffentlichen Dienst beschäftigt, ab 01.01.2016 Rentnerin. Habe bis Dez. 15 Kindergeld für meinen erwachsenen behinderten Sohn, der im Betreuten Wohnen lebt, Kindergeld bezogen. Im Februar habe ich einen Veränderungsantrag an die Agentur für Arbeit eingereicht mit Behindertenausweis, Adresse der alten Familienkasse und deren Zusage, bis 2017 Kindergeld zu zahlen. Die Agentur verlangt nun einen Neuantrag mit allen Unterlagen, hat sich aber bei der vorherigen Familienkasse nicht gemeldet. Bin ich verpflichtet einen neuen Antrag zu stellen, und wenn nein, auf welches Gesetz kann ich mich berufen?
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