beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
widerruf darl. Vertrag - Widerruf fehlerhaft
Vom 13.06.2016 | Frage zum Thema Allgemeines Vertragsrecht
Guten Abend,
ich habe 2003 mit der Sparda-Bank einen Darl.Vertr. geschlossen.
- ich bin alleinige Darl.Nehmerin
-mein Mann ist als Bürge eingetragen
- Das Darlehen wurde für den Kauf eines gemeinsames Wohnhauses verwendet.
- die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft.
Ich möchte widerrufen.
Frage:
- muß ich in die absenderleiste auch den Namen meines Mannes eintragen
d.h. : "w i r widerrufen......." oder
- wird nur mein Name aufgeführt " i c h widerrufe ........ , " weiterer Text:
"als Bürge dieses Vertrages stimme ich dem Widerruf voll zu".
Was ist rechtlich richtig'? - ich möchte nichts falsch machen.
Bitte um Ihr Angebot.
MfG
I.Kappler-Matter
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