News zum Thema Urheberrecht
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Abmahnung durch Studiocanal GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse und Partner
25.11.2014 | Urheberrecht
Mehr zum Thema: Abmahnung-urheberrecht-sasse-und-partner-filesharing-schadensersatz-bittorrent-splendid-film-gmbh, Alsdorfer-str.-3, 50933-köln-the-expendables-3-rechtsanwalt-bochum
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es erreichen unsere Kanzlei neue Abmahnungen der Splendid Film GmbH, Alsdorfer Str. 3, 50933 Köln.
Diese werden durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg verfasst.
Gegenstand ist ein Urheberrechtsverstoß in einer Internettauschbörse, wie Beispielsweise bittorrent, unter Nennung der IP-Adresse. Derzeit werden Filme wie
"The Expendables 3"
zum Inhalt der juristischen Ausführungen gemacht.
Folgende Forderungen werden geltend gemacht:
- Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Rechtsverfolgungskosten Erstattungsanspruch, wobei die Berechnung anhand eines Gegenstandwertes von 1000EUR als unbillig im Sinne des § 97 a Abs. 2 S. 4 UrhG behauptet wird.
- alternativ ein Vergleichsangebot unterbreitet
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie dazu bitte unser Sekretariat.
Sofern Sie nicht Im Ruhrgebiet leben, kann die Angelegenheit auch fernmündlich und per E-Mail abgehandelt werden.
Eine schnelle Abwicklung ist auf Grund der kurz gesetzten Fristen stets notwendig.
Wir nehmen uns die Zeit für Ihren Fall.
Mit freundlichen Grüssen
Wolf Ansorge
Rechtsanwalt
Tel.: 0234 / 687 66 0
Fax.: 0234 / 15 99 3
E-Mail: info@rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
Domain: rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
es erreichen unsere Kanzlei neue Abmahnungen der Splendid Film GmbH, Alsdorfer Str. 3, 50933 Köln.
Diese werden durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg verfasst.
Gegenstand ist ein Urheberrechtsverstoß in einer Internettauschbörse, wie Beispielsweise bittorrent, unter Nennung der IP-Adresse. Derzeit werden Filme wie
"The Expendables 3"
zum Inhalt der juristischen Ausführungen gemacht.
Folgende Forderungen werden geltend gemacht:
- Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Rechtsverfolgungskosten Erstattungsanspruch, wobei die Berechnung anhand eines Gegenstandwertes von 1000EUR als unbillig im Sinne des § 97 a Abs. 2 S. 4 UrhG behauptet wird.
- alternativ ein Vergleichsangebot unterbreitet
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie dazu bitte unser Sekretariat.
Sofern Sie nicht Im Ruhrgebiet leben, kann die Angelegenheit auch fernmündlich und per E-Mail abgehandelt werden.
Eine schnelle Abwicklung ist auf Grund der kurz gesetzten Fristen stets notwendig.
Wir nehmen uns die Zeit für Ihren Fall.
Mit freundlichen Grüssen
Wolf Ansorge
Rechtsanwalt
Tel.: 0234 / 687 66 0
Fax.: 0234 / 15 99 3
E-Mail: info@rechtsanwalt-bochum-ansorge.de
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