Rechtstipps zum Thema Wirtschaft & Wertpapiere
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Alno AG – Regelinsolvenzverfahren statt Eigenverwaltung
22.09.2017 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Alno-ag-regelinsolvenzverfahren-statt-eigenverwaltung
Mehr zum Thema: Alno-ag-regelinsolvenzverfahren-statt-eigenverwaltung
Das Insolvenzverfahren über die Alno AG wird nicht wie ursprünglich geplant in Eigenverwaltung durchgeführt. Der insolvente Küchenhersteller hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Das Amtsgericht Hechingen hat die Eigenverwaltung daraufhin am 29. August aufgehoben (Az.: 10 IN 93/17). Stattdessen wird nur ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.
Nach eigenen Angaben hat die Alno AG den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen, weil insolvenzrechtliche Sonderaktiva ermittelt worden seien. Ansprüche könnten sich auch gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Alno AG richten, heißt es in einer Ad-hoc-Meldung des Unternehmens vom 29. August 2017. Die vollständige Ermittlung und Geltendmachung der Ansprüche könne sich aber noch über Jahre hinziehen.
Im Insolvenzverfahren soll nun zunächst der Sanierungsprozess fortgesetzt und weiter nach Investoren gesucht werden. Nach Presseberichten wurde für die Schweizer Alno-Tochter Forster bereits ein Käufer gefunden.
Auch wenn weitere Investoren gefunden werden, müssen die Anleger der Alno-Anleihe, die ursprünglich im Mai 2018 zur Rückzahlung angestanden hätte, mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass die Schulden aus der Anleihe von einem Investor übernommen werden.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Anleihe-Anleger der Alno AG bleibt die Situation prekär. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass den Anleger auch dann erhebliche finanzielle Verluste drohen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren besteht aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Grundlage für Forderungen können fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben in den Emissionsprospekten oder auch eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.
Nach eigenen Angaben hat die Alno AG den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen, weil insolvenzrechtliche Sonderaktiva ermittelt worden seien. Ansprüche könnten sich auch gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Alno AG richten, heißt es in einer Ad-hoc-Meldung des Unternehmens vom 29. August 2017. Die vollständige Ermittlung und Geltendmachung der Ansprüche könne sich aber noch über Jahre hinziehen.
Im Insolvenzverfahren soll nun zunächst der Sanierungsprozess fortgesetzt und weiter nach Investoren gesucht werden. Nach Presseberichten wurde für die Schweizer Alno-Tochter Forster bereits ein Käufer gefunden.
Auch wenn weitere Investoren gefunden werden, müssen die Anleger der Alno-Anleihe, die ursprünglich im Mai 2018 zur Rückzahlung angestanden hätte, mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass die Schulden aus der Anleihe von einem Investor übernommen werden.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Anleihe-Anleger der Alno AG bleibt die Situation prekär. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass den Anleger auch dann erhebliche finanzielle Verluste drohen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren besteht aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Grundlage für Forderungen können fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben in den Emissionsprospekten oder auch eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
Weitere interessante Rechtstipps
[22.09.2017] Der im Jahr 2008 vom Elbe Emissionshaus aufgelegte EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an (Az.: 500 IN 8/17). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.Damit wurde die lange Reihe von Schiffsfonds-Insolvenzen ...
[22.09.2017] Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und ...
[22.09.2017] Statt Renditen brachte die Anleihe der insolventen MBB Clean Energy AG für die Anleger nichts als Ärger. Nun können sie immerhin ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren am 16. August 2017 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15).Länger als zwei Jahre dauerte es, bis das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wurde. Dies zeigt, ...