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KTG Energie: Anleihe-Anleger können Forderungen anmelden
03.01.2017 | Wirtschaft & Wertpapiere
Mehr zum Thema: Ktg-energie-anleihe-anleger-können-forderungen-anmelden
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Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16).
Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger um ihr Geld.
Nun haben sie zunächst Gelegenheit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 24. Januar 2017 anzumelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 3. Februar 2017 terminiert. Mit welcher Quote die Anleger in einem Insolvenzverfahren rechnen können, ist derzeit noch völlig offen. Allerdings haben die Anleger auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten. So kann z.B. parallel zum Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die KTG Energie ist eine ehemalige Tochter der insolventen KTG Agrar SE. Hier laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, ob möglicherweise mit falschen Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gearbeitet wurde. Es gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, kann das auch Auswirkungen auf die Anleger der KTG Energie haben. Daher können die Prospektangaben noch einmal gründlich auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Sollten die Prospektangaben fehlerhaft sein, können daraus Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein.
Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger um ihr Geld.
Nun haben sie zunächst Gelegenheit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 24. Januar 2017 anzumelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 3. Februar 2017 terminiert. Mit welcher Quote die Anleger in einem Insolvenzverfahren rechnen können, ist derzeit noch völlig offen. Allerdings haben die Anleger auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten. So kann z.B. parallel zum Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die KTG Energie ist eine ehemalige Tochter der insolventen KTG Agrar SE. Hier laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, ob möglicherweise mit falschen Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gearbeitet wurde. Es gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, kann das auch Auswirkungen auf die Anleger der KTG Energie haben. Daher können die Prospektangaben noch einmal gründlich auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Sollten die Prospektangaben fehlerhaft sein, können daraus Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein.
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München
Tel.: 089/12022575
Fax: 089/12022574
Web: www.kanzleikreutzer.com
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