Urteile zum Schlagwort Urheberrecht
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.11.2007 (Az. 2 O 180/07) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die gegen den Beklagten zu 2 gerichtete Klage wird abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.11.2007 (Az. 2 O 180/07) ...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. I.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Absatz 2 des durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl I S. 1191) eingefügten und am 1. September 2008 in Kraft getretenen § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der lautet:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll ...
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 (sechs) Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,-- EURO; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 (zwei) Jahre)
zu unterlassen, ...
Die einstweilige Verfügung vom 23.06.2009 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt. II.
Die einstweilige Verfügung war zu bestätigen, denn der auf ihren Erlass gerichtete Antrag ist auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch insofern weiterhin zulässig und begründet.
1.
Der Antrag ist zulässig.
Das ...
Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Dies beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch ...
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.06.2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.05.2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 10.000,-- €.
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Landgericht wird auf 10.000,00 € festgesetzt. I.
Die ...
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 868/05, vom 9.6.2006 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.510,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.11.2005 zu zahlen.
Im Ãœbrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision ...
Die einstweilige Verfügung vom 06.11.2009 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt. Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten war die einstweilige Verfügung vom 06.11.2009 auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies führte zu ihrer Bestätigung.
I.
Das Landgericht Köln ist gem. § 32 ZPO örtlich zuständig, als Gerichtsstand ...
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) bis 4) zu gleichen Teilen 2.180,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 37 % und den Klägerinnen zu je 15,75 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Mai 2009 verkündete Grundurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 811/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils ...
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 305,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 03.05.2009 zu zahlen, die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt 63% der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte zu 37%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird zugelassen. Die Klage hat ...
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Die Klage ist abzuweisen. Denn der Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung der Öffentlichen Zugänglichmachung der ...
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Kiel vom 25. September 2009 geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften der Nutzer, denen die nachfolgend aufgeführten IP-Adressen zu den angegebenen Zeitpunkten (Zeitzone CEST) am 9. August ...
1. Die Berufung der Beklagten gegen das urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.05.2009, Az. 5 O 2742/08, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die ...
I. Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen das durch Beschluss vom 21. Oktober 2009 ausgesprochene Verbot,
in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Online-Dienstes www. r...com die Tonaufnahmen des Albums "S.B." der Musikgruppe „K..“ öffentlich zugänglich zu machen,
ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden ...
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 19/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 15.01.2007 wird bestätigt, soweit damit Folgendes angeordnet worden ist:
Die Antragsgegner haben es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 28.12.2009 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung ist zu bestätigen (§§ 936, 925 Abs. 2 ZPO). Der ihrem Erlass zu Grunde liegende Antrag erweist sich auch nach mündlicher Verhandlung als zulässig und begründet. Die Antragstellerin hat das Vorliegen der tatsächlichen ...
Der Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
die Musikaufnahmen „F“ und „P“ des Künstlers „'B“ auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen über das Internet ...
I. Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu vollziehen an dem ...
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Parteien streiten um die Zulässigkeit der ...