Urteile zum Schlagwort Verwaltungsrecht
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Januar 2009 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerinim Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen, vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren erster Instanz gegen sie Maßnahmen wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten, wird ...
Da die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einschließlich der mit der Speicherungspflicht verbundenen Kosten verfassungs- und europarechtlich noch nicht geklärt ist, ist im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Abwägung des öffentlichen Vollziehungsinteresses mit dem privaten Aussetzungsinteresse des TK-Unternehmens geboten. Die Beschwerde ...
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Seit dem 1. November 2010 findet am Landgericht Potsdam eine Strafverhandlung gegen Mitglieder der Hells Angels statt. Der ...
1. Will ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung den einem Mitbewerber zugesprochenen Standplatz erstreiten ("Konkurrentenverdrängungsklage"), muss er - neben dem Verpflichtungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - regelmäßig eine Anfechtungsklage erheben, weil sein Begehren sonst mangels verfügbarer Kapazität keinen Erfolg haben kann.2. Ein allein auf ...
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. April 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerde trägt der Antragsteller. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2500 EUR festgesetzt. Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, anhand dessen der angefochtene Beschluss zu überprüfen ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), ...
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 28.12.2001 verfügte die Beklagte im Rahmen von Kanalbauarbeiten (Bau eines Abwassersammlers) in der Stuttgarter Straße, Höhe Sybelstraße und Luisenstraße, in Karlsruhe zwei baustellenbedingte Fahrbahnverschwenkungen und richtete in Folge dieser Verschwenkungen in diesem Bereich ...
Das erforderliche Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung fehlt, wenn der Baukörper bereits fertig gestellt ist und mit der Aufnahme oder Fortsetzung seiner Nutzung keine Fakten geschaffen werden, die die Durchsetzung von Nachbarrechten im Hauptsacheverfahren unverhältnismäßig erschweren können. Die Beschwerde ...
1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist „aus anderen wichtigen Gründen“ i.S.v. § 47 Abs. 6 VwGO dann dringend geboten, wenn– erstens– schon bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, dass sich die angegriffene Rechtsnorm als unwirksam erweist und der Normenkontrollantrag deshalb in der Hauptsache Erfolg haben wird und –zweitens– durch den Vollzug der Rechtsnorm ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet. Die zulässige Klage hat in der Sache ...
Das Aufstellen von Reisemobilen, in denen die Prostitution ausgeübt werden soll, stellt eine wegerechtliche Sondernutzung auch dann dar, wenn die Reisemobile abends an den Standort gebracht und am nächsten Morgen wieder weggefahren werden. Eine Untersagungsverfügung darf auch an den Halter des Reisemobils ergehen, der diese form der Ausübung von Prostitution gewerblich betreibt. Der Antrag, ...
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 9. Kammer – vom 30. August 2006 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht ...
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 11. Kammer – vom 20. Januar 2010 wird zurückgewiesen. Klarstellend wird der Tenor wie folgt neu gefasst: Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass der Antragsgegner im Verfahren zur Besetzung der im Nachrichtenblatt 2009, Seite 295, ausgeschriebenen Stelle einer ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet. I. Gemäß § 88 VwGO darf das Gericht zwar ...
Die regionale Sparkasse ist auch zur Eröffnung und Führung eines Girokontos verpflichtet, wenn der Kunde im Rufe geschädigt ist, die einzuzahlenden Gelder aber nicht deliktisch erlangt sind. Das Image einer Sparkasse wird auch durch ihren öffentlichen Auftrag geprägt. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller ...
Bei Streitigkeiten über die Vergabe eines Dienstpostens bemißt sich der Streitwert nach dem sogenannten Auffangwert. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist gemäß den §§ 9 Abs. 2 BRAGO, 25 Abs. 3, Abs. 2 Satz 3 GKG a. F. zulässig, jedoch ...
Das VG ist zu einer weiteren Sachaufklärung "ins Blaue hinein" nicht verpflichtet, wenn der Kläger bei Vorliegen eines plausiblen betriebsärztlichen Gutachtens und in der Akte dokumentierter erfolgloser Versuche zur Findung einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit nach dem negativen Abschluss des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO kommentarlos auf mündliche Verhandlung verzichtet. Der Antrag ...
a) Zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, in dem eine Wählergemeinschaft verhindern will, dass eine aus ihr ausgeschlossene Wahlbewerberin über die Wahlvorschlagliste als Ersatz für ein ausgeschiedenes Stadtratsmitglied in den Stadtrat nachrückt, ist der Wahlbewerber, der bei -hier streitiger- Wirksamkeit des Ausschlusses nachrücken würde, nicht notwendig beizuladen.b) Es ist nicht ...
Das bloße ideelle Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer erledigten dienstlichen Anordnung ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte, begründet kein Feststellungsinteresse im Verständnis des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO. ...
Mündliche Äußerungen eines Mitarbeiters der Bauaufsicht, die die Möglichkeit einer Befreiung als gegeben erscheinen lassen, verändern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines Befreiungsanspruchs nicht. Sie begründen auch kein schützenswertes Vertrauen des Bauherrn in das Bestehen eines Anspruchs auf Modifikation einer ihm erteilten Bauge-nehmigung durch nachträgliche Befreiung von ...
Eine unter Fristsetzung ergehende Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Abstellen von Wohnwagen entfaltet insoweit Doppelwirkung als sie zugleich die Aufforderung beinhaltet, auf dem Grundstück befind-liche Wohnwagen zu beseitigen.Dass das Aufstellen von Schildern in der Innenfläche eines Kreisverkehrs-platzes geeignet sein könnte, einem an die öffentliche Verkehrsfläche ...

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