Urteil vom 15. Dezember 2009 Az. 4 U 1546/08 - OLG Koblenz
Gericht:
OLG Koblenz
Datum:
15. Dezember 2009
Aktenzeichen:
4 U 1546/08
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
13 O 4/08 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Landgerichts Koblenz vom 14. November 2008 teilweise dahin abgeändert, dass die Verurteilung zur Zahlung von 4.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2008 entfällt. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 2/5, die Beklagte zu 3/5.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Zeitschriften verlegt, die Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung sowie Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.

In den Jahren 2003/2004 beging die Klägerin einen „Scheidungsbetrug“. Sie stellte bei dem Amtsgericht Bückeburg einen Scheidungsantrag gegen ihren damaligen Ehemann. Dieser erlangte von dem Scheidungsantrag zunächst keine Kenntnis, weil die Klägerin zugestellte Schriftstücke abfing und unter dem Namen ihres Ehemannes der Scheidung zustimmte. Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 26.05.2004 erschien die Klägerin in Begleitung eines Mannes, der sich als ihr Ehemann (Beklagter des Scheidungsverfahrens) ausgab. In diesem Termin erging ein Scheidungsurteil, das die ...

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