Urteil vom 25. September 2009 Az. 324 O 84/09 - LG Hamburg
Gericht:
LG Hamburg
Datum:
25. September 2009
Aktenzeichen:
324 O 84/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

I. Der Beklagten wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

"Nicht der erste Vorfall

Seit 1999 ist das Oberhaupt des Adelshauses ... berg immer wieder "Kunde" der Justiz gewesen - mit viel schwereren Vorwurfs-Kalibern als die jetzt drohende Anzeige wegen Körperverletzung. Am spektakulärsten war eine Staffel von Prozessen und Skandalen, bei denen es um den Erwerb von Kokain ging. Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei."

II. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bezüglich der außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt EUR 1.023,16 durch Zahlung freizustellen.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Ausspruchs unter Ziffer I. des Tenors jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. EUR 30.000 und im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des jeweils zu ...

 
Tatbestand
 
Gründe

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