Urteil vom 28. September 2005 Az. 2 R 2/05 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
28. September 2005
Aktenzeichen:
2 R 2/05
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Eine türkische Asylbewerberin kurdischer Volkszugehörigkeit, die sich - neben nach einer Verhaftung anlässlich der Teilnahme am Newrozfest in der Haft erlittene erhebliche Misshandlung - auf eine durch Polizisten erlittene Vergewaltigung vor dem Hintergrund politischer Aktivitäten ihres Ehemannes im Heimatland beruft, die der Senat in dessen Verfahren jedoch als nicht glaubhaft angesehen hat, ist bei unterstellter Vorverfolgung angesichts fehlender sonstiger politischer Aktivitäten bei einer Rückkehr ins Heimatland zusammen mit ihrem Ehemann vor einer erneuten Verfolgung hinreichend sicher.

 
Text
 
Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Kläger ihren Antrag auf Verpflichtung der Beklagten, sie alsAsylberechtigte anzuerkennen, in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen haben.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die 1973 geborene Klägerin zu 1) – nachfolgend: Klägerin - und ihre Kinder, die Kläger zu 2) bis 5), sind türkische Staatsangehörige kurdischer Volks- und alevitischer Religionszugehörigkeit. Am 6.9.2002 verließen sie ihr Heimatland und beantragten am 24.9.2002 ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Diesen Antrag begründeten sie mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 12.9.2002. Da ihr Ehemann – der Kläger des Verfahrens

Gründe

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