Beschluss vom 15. März 2006 Az. 2 W 1/06 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
15. März 2006
Aktenzeichen:
2 W 1/06
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts aus Art. 6 GG (Familie) kann unter engen Voraussetzungen im Ausnahmefall auch für volljährige Kinder bleibeberechtigter Ausländer eine rechtliche Umöglichkeit der Abschiebung und damit einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründen (hier verneint für eine die Pflege eines kranken Elternteils betreibende Ausländerin).

 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Dezember 2005 – 10 F 28/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-EUR festgesetzt.

 
Tatbestand
 
Gründe

<rdnr="1"></rd>Die Änderung der Behördenbezeichnung im Rubrum hinsichtlich der Antragsgegnerseite ist wegen einer im Zuge der so genannten Kommunalisierung erfolgten Übertragung der ausländerbehördlichen Aufgaben (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) auf die Landkreise, den Stadtverband B-Stadt und die Landeshauptstadt B-Stadt veranlasst (vgl. dazu die in Nr. 1 des Artikels 1 der Verordnung zur Anpassung von Landesrecht an das Zuwanderungsgesetz vom 14.12.2004, Amtsblatt 2004, 2661 enthaltene Fassung des § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten für Ausländer, Asylbewerber, Flüchtlinge und ...

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