Urteil vom 5. September 2007 Az. L 2 U 135/03 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
5. September 2007
Aktenzeichen:
L 2 U 135/03
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

1. Zur Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit - kundschaftlicher Gefälligkeitsdienst.

2. Zuständigkeit des kommunalen Unfallversicherungsträgers für in Eigenarbeit ausgeführte kurzzeitige nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung der Kläger werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 26.06.2003 und der Bescheid der Beklagten vom 27.03.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2002 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass der Unfall vom 12.10.2001 ein Arbeitsunfall war.

Die Beklagte trägtdie außergerichtlichen Kosten der Kläger für das Klageverfahren.

Die Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen für das Berufungsverfahren die Kosten der Kläger und des Beigeladenen zu 2) sowie die Gerichtskosten als Gesamtschuldner.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfallereignisses vom 12.10.2001 als Arbeitsunfall.

Der Beigeladene zu 2) T. W. ist Eigentümer der Hausanwesen B. -Straße Nr. 28 und Nr. 29 in D.. Er ist Schreinermeister und betreibt eine Schreinerei, die sich hinter den beiden Wohnhäusern befindet.

Nach dem Erwerb der beiden Häuser im Jahr 2000 plante er das Haus Nr. 29 zu renovieren, um es als Wohnhaus für sich zu nutzen. Am 26.07.2000 wurde ihm von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauschein zum Umbau und zur Sanierung des Wohnhauses B. -Straße Nr. 29 mit Erneuerung der ...

 
Gründe

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