Urteil vom 26. Oktober 2010 Az. 27 O 577/10 - LG Berlin
Gericht:
LG Berlin
Datum:
26. Oktober 2010
Aktenzeichen:
27 O 577/10
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
Tatbestand

Das Verfahren ist die Hauptsache zum einstweiligen Verfügungsverfahren 27 O 440/10.

Die Klägerin ist Polizistin und Eisschnellläuferin, die Beklagte freie Journalistin. Die Klägerin wurde im Jahr 2009 wegen angeblichen Dopings vom Eislauf-Weitverband ISU für zwei Jahre gesperrt; der internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte mit Urteil vom 25.11.2009 später diese Sperre. Der Dopingvorwurf wurde mit einem erhöhten Blutwert (Retikulozyten) begründet, aus dem nach Ansicht des Eislauf-Weltverbandes auf die Einnahme verbotener Mittel zur Leistungssteigerung geschlossen werden kann. Die Klägerin, nach deren Ansicht die erhöhten Blutwerte eine natürliche Ursache haben, nämlich eine Blutanomalie in Form einer sogenannten hereditären Sphärozytose (HS), begab sich nach dem Urteil des CAS zu dem Wissenschaftler Dr. A... W... der B... C..., der zur Feststeilung einer Blutanomalie ihr und ihrem Vater Blut abnehmen ließ. Dr. W... erstellte dann ein der Öffentlichkeit bei einer Pressekonferenz am 15.3.2010 vorgestelltes Gutachten, in dem er zu dem ...

 
Gründe

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