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Wiki zum Rechtsthema Beamte auf Probe

Informationen zu Beamte auf Probe
Als Beamte auf Probe bezeichnet man Personen, die eine Probezeit vor dem eigentlichen Beamtenstatus zurückgelegt haben. Sie werden nur dann in diesen Status berufen, wenn diese Probezeit in Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Beamter auf Lebenszeit steht, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBG sowie den zutreffenden Richtlinien der geltenden Beamtengesetze, die sich innerhalb der einzelnen Bundesländer unterscheiden können. Man könnte bei einem Beamtenverhältnis auf Probe auch sagen, dass es sich hierbei um eine Art des Befähigungsdienstverhältnisses handelt.
Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe
Die Grundlage für ein solches Beamtenverhältnis auf Probe liegt im Grunde in dem Umstand, dass durch die Probezeit die eigentliche Befähigung und die damit vorauszusetzenden Leistungen geprüft werden sollen, da diese eine Voraussetzung für das eigentliche Beamtenverhältnis sind. Somit befinden sich die fachlichen Qualitäten eines etwaigen zukünftigen Beamten während dieser Zeit auf dem Prüfstand. Können die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, wird der Beamte auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann eine Entlassung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG erfolgen. Dies kann allerdings nur dann erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 BBG erfüllt sind. Ein Beamtenverhältnis auf Probe kann lediglich 5 Jahre aufrechterhalten werden. Danach muss die Entlassung erfolgen oder die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Gerechtfertigte Dauer des Beamtenverhältnisses auf Probe
Gemäß § 8 Abs. 1 BLV unterteilt man die Länge der Probezeit nach den einzelnen Dienstbereichen. So gilt 1 Jahr Probezeit für den einfachen Dienst, für den mittleren Dienst gelten 2 Jahre, für den gehobenen Dienst 2 ½ Jahre und den höheren Dienst 3 Jahre Probezeit.

Verwandte "Beamte auf Probe" Rechtsbegriffe

Beamtenrecht, Beamtenversorgung, Besoldungsgruppe, Dienstgrad, Dienstvertrag, Landesbeamter, Beamter, Bundesbeamter, Dienstherr, Dienstzeugnis, Zeitbeamter, Besoldung, Dienstaufsicht, Dienstunfähigkeit, Disziplinarverfahren, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Zeit, Berufung, Entlassungsgründe, Ernennung, Vorruhestand
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Beamte auf Probe - Ihr Beamte auf Probe Informationstipp

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