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Wiki zum Rechtsthema KG

Informationen zur KG
Die Kommanditgesellschaft (KG) als Personengesellschaft ist eine Form der offenen Handelsgesellschaft (OHG), weshalb für sie die gesetzlichen Regelungen über die OHG anzuwenden sind. Die Rechtsgrundlagen sind im Wesentlichen in § 161 Handelsgesetzbuch(HGB) verankert. Ein bedeutender Unterschied zur OHG besteht darin, das der bzw. die Kommanditisten in ihrer Haftung beschränkt sind. Die KG muss zum Zweck eines Betriebes eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma errichtet werden. In ihr organisieren sich mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist). Die Anzahl der Gesellschafter, welche natürliche oder juristische Personen sein können, ist nach oben unbegrenzt. In einer Personengesellschaft können sich verschiedene Geschäftsanteile nicht in einer Person darstellen. Aus diesem Grund kann ein Kommanditist nicht gleichzeitig als Komplementär einer KG beitreten.

Die Kommanditgesellschaft selbst ist keine Rechtspersönlichkeit. Ihre Rechtsstellung ist aber in mancher Hinsicht mit der einer juristischen Person vergleichbar. Daraus ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten für eine KG:
  • Sie kann vor Gericht klagen aber auch verklagt werden.
  • Sie kann Rechte erwerben und Pflichten eingehen.
  • Die KG kann Gesellschafterin einer anderen Handelsgesellschaft sein.
  • Sie kann Eigentum sowie andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben.
  • Aus einem Urteil heraus kann gegen die KG in das Vermögen der Gesellschaft vollstreckt werden. In das Privatvermögen der Gesellschafter kann nur über einen gesonderten Titel vollstreckt werden.
  • Die Möglichkeit zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG besteht.
Als Sonderform der KG gibt es die GmbH & Co.KG, welche eine KG mit einer GmbH verbindet und die KG als persönlich haftenden Gesellschafter der GmbH darstellt. Die Haftung beschränkt sich allerdings nur auf das Gesellschaftsvermögen, so dass die Haftung aller Gesellschafter insgesamt beschränkt wird.
Gesellschaftsvertrag der KG
Zwar schreibt der Gesetzgeber einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag nicht vor, ein Vertragsabschluss in schriftlicher Form ist aber in jedem Fall dringend zu empfehlen. Die Kosten, welche eine Beratung durch einen Sachkundigen mit sich bringen, sind gering im Vergleich zu den Kosten, die bei Streitigkeiten in der Gesellschaft entstehen können, wenn auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet wurde bzw. der vorhandene Vertrag mangelhaft ist. Diese Streitigkeiten können auch schnell die gesamte Existenz der KG bedrohen, wenn nicht bestimmte vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Ein KG-Vertrag sollte somit folgende Punkte in seiner Ausführung berücksichtigen:
  • Firma der Gesellschaft
  • Gesellschaftssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Gesellschafter
  • Kapital der Gesellschaft
  • Geschäftsführung der Gesellschaft und deren Vertretung
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Entnahmerecht
  • Vertragsdauer
  • Vereinbarungen über Beendigung bzw. Fortsetzung der KG bei Kündigung bzw. Tod eines Gesellschafters
  • Erbfolge
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Abtretung von Gesellschaftsanteilen
  • Liquidation
Vor- und Nachteile der KG
Folgende Vorteile sind einer KG zuzuschreiben:
  • Haftungsbeschränkung
  • kein vorgeschriebenes Mindestkapital bei Gründung
  • hohe Entscheidungsgewalt der persönlich haftenden Gesellschafter
  • größere Kreditwürdigkeit durch die Komplementäre
  • Kapitalausweitung durch die Kommanditisten
Nachteile sind:
  • Haftung der Komplementäre mit der Stammeinlage und dem Privatvermögen
  • lediglich die Komplementäre haben die Führung des Unternehmens
  • dadurch muss ein starkes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern bestehen
  • Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern können schnell zur Existenzbedrohung der KG führen
Grundsätzlich muss in einem Gesellschaftsvertrag die Nachfolge ausdrücklich definiert sein.

Verwandte "KG" Rechtsbegriffe

Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Anteilseigner, Gründung, GmbH, AG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Insolvenz, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Mängelrüge, Nachfolgeregelung, Personengesellschaften, Prokura
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema KG - Ihr KG Informationstipp

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