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Wiki zum Rechtsthema Leasingrecht
Informationen zum Leasingrecht
Für das Leasing existieren bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine generellen Rechtsgrundlagen. Die mit einem Leasingvertrag zusammenhängenden Rechtsbeziehungen gehören zum Leasingrecht. Hauptsächlich orientiert sich das Leasingrecht am geltenden Mietrecht im BGB. Leasing ist eine spezielle Form des Mietvertrags. Der Leasingnehmer übernimmt aber hierbei Verpflichtungen, die beim üblichen Mietvertrag dem Vermieter obliegen, zum Beispiel die Wartung und die Instandsetzung. Wichtige juristische Begriffe im Zusammenhang mit dem Leasingrecht sind die Teilamortisation und die Vollamortisation. Bei der Teilamortisation werden die Anschaffungskosten des Leasingobjekts während der Vertragslaufzeit nur zum Teil abgegolten. Der verbleibende Restwert muss durch die anschließende Verwertung ausgeglichen werden. Im Gegensatz zur Teilamortisation werden bei der Vollamortisation die Anschaffungskosten des Leasing-Objekts während der Vertragslaufzeit vollständig abgegolten.
Leasingvertrag
Der Leasingvertrag beinhaltet das Nutzungsrecht an einem Leasing-Objekt, welches der Leasinggeber dem Leasingnehmer einräumt. Der Leasingnehmer zahlt für dieses Nutzungsrecht ein vereinbartes Entgelt – die sogenannte Leasingrate. Die Zeitspanne für dieses Nutzungsrecht wird als Vertragslaufzeit im Leasingvertrag definiert. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit kann der Leasingnehmer das Leasing-Objekt dem Leasinggeber wieder aushändigen oder er kann es käuflich erwerben, wenn im Vertrag eine Kaufoption vereinbart wurde. Die Möglichkeit eines Anschlussvertrages ist gegeben. Ein Leasingvertrag ermöglicht eine günstige Finanzierung bzw. Nutzung eines Gegenstandes. Selbständige und Unternehmer haben durch das gewerbliche Leasing steuerrechtliche Vorteile, da sie die anfallenden Leasingraten steuerlich geltend machen können.
Kraftfahrzeug-Leasing
Das Leasing im Bereich des Kraftfahrzeug-Leasings erfolgt in Form eines Null-Leasings. Dem Leasingnehmer wird für eine festgelegte Dauer ein Fahrzeug zum Gebrauch zur Verfügung gestellt, für welches er regelmäßige Leasing-Raten entrichtet. Bei Vertragsabschluss wird schon ein für beide Seiten bindender Kaufpreis für das Kraftfahrzeug vereinbart.
Verwandte "Leasingrecht" Rechtsbegriffe
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