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Wiki zum Rechtsthema Marken- und Urheberrecht
Informationen zum Marken- und Urheberrecht
Das Markenrecht regelt alle Kennzeichnungsrechte, wie den Schutz der Marken, der geschäftlichen Bezeichnungen und der geografischen Herkunftsangaben. Die geschäftlichen Bezeichnungen beinhalten Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Das Urheberrecht dient dem Schutz des Urhebers mithilfe des Urheberpersönlichkeitsrechts. Es ordnet vermögensrechtliche Verwertungsrechte in ihren geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen einem Werk und dessen Rechtsschutz zu.
Zeichenform des Markenrechts
Allgemein lässt sich sagen, dass jegliche, optisch wahrnehmbare Kennzeichenform als Marke eingetragen werden kann. Berechtigte Zeichenformen sind im Besonderen Namen, Personen, Wörter, Buchstaben, Abbildungen, Zahlen sowie Hörzeichen. Ausgenommen vom Markenschutz sind allerdings Kennzeichen, die nur durch Beschreibung oder Kennzeichnung der Produkteigenschaften bestehen. Dazu zählt unter anderem die CD-ROM bzw. der Computer für entsprechende Produkte. Diese Kennzeichen können nicht geschützt werden, um eine Monopolisierung der Wirkung zu verhindern.
Urheberrechtsschutz
Der Urheberrechtsschutz unterliegt der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und somit allgemeinen Schranken. Besonders trifft das für Werke von Urhebern in Arbeits- und Dienstverhältnissen zu. Grundsätzlich aber gilt es, den Urheber zu schützen, indem die unerlaubte Verwertung seines geschützten Werks unter Schutz gestellt wird. Inhalt und Umfang des Schutzes ergeben sich aus dem Gesamteindruck des Werks in seiner schöpferischen Einzigartigkeit. Wird das Urheberrecht verletzt, können Unterlassungsansprüche bzw. bei Verschulden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist kein Verschulden vorliegend, entstehen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.
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