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Wiki zum Rechtsthema Verkehrsunfall
Informationen zum Verkehrsunfall
Als Verkehrsunfall bezeichnet man ein Ereignis, welches plötzlich und unerwartet eintritt und nach Ort und Zeit begrenzt werden kann. Dieses Ereignis steht immer in Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und hat in der Regel einen Sach- und teilweise auch einen Personenschaden zur Folge. Kommt es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, muss dieser grundsätzlich angezeigt werden.
Das Definieren des Begriffes Verkehrsunfall ist relevant für Straftatbestände als Voraussetzung für einen Verkehrsunfall. Vorschriften zum Handeln nach einem Verkehrsunfall sind in § 34 StVO festgeschrieben.
Hier eine Aufstellung der wichtigsten Vorschriften:
Das Definieren des Begriffes Verkehrsunfall ist relevant für Straftatbestände als Voraussetzung für einen Verkehrsunfall. Vorschriften zum Handeln nach einem Verkehrsunfall sind in § 34 StVO festgeschrieben.
Hier eine Aufstellung der wichtigsten Vorschriften:
- Sofort anhalten!
- Einschalten der Warnblinkanlage! (Bei Dunkelheit zusätzliches Einschalten des Standlichts.)
- Aufstellen des Warndreiecks und falls vorhanden der Warnleuchte!
- Den Verletzen helfen!
Ursachen eines Verkehrsunfalls
Hauptunfallursachen werden in einer Unfallstatistik des Bundes und der Länder aufgeführt. Aus diesen ergeben sich die weiteren Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung. Zu diesen Hauptunfallursachen gehören:
- zu hohe Geschwindigkeit
- Alkoholkonsum des Fahrzeugführers
- Nichtbeachtung des Sicherheitsabstandes
- fehlerhafte Straßenbenutzung
- gefährliches Überholen
- die Vorfahrt wird außer Acht gelassen
- unachtsames Verhalten beim Abbiegen, Wenden bzw. Rückwärtsfahren.
Ansprüche des Geschädigten
Jede Person, die durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, kann sich einen Sachverständigen zur Begutachtung des Unfallschadens frei wählen. Zwar stellt in der Regel die gegnerische Versicherung einen Gutachter, der Geschädigte ist aber berechtigt, diesen abzulehnen. Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für den Gutachter übernehmen.
Laut einem Urteil des BGH liegt ein Bagatellschaden nur bis zu einer Schadenshöhe von 715 Euro vor. Der Geschädigte ist ebenso berechtigt, sein Auto in einer Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen oder auch den Schaden fiktiv abzurechnen, da der Schadensbetrag grundsätzlich zu seiner freien Verfügung steht.
Laut einem Urteil des BGH liegt ein Bagatellschaden nur bis zu einer Schadenshöhe von 715 Euro vor. Der Geschädigte ist ebenso berechtigt, sein Auto in einer Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen oder auch den Schaden fiktiv abzurechnen, da der Schadensbetrag grundsätzlich zu seiner freien Verfügung steht.
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