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Wiki zum Rechtsthema Zeugnis

Informationen zu Zeugnis
Der Begriff Zeugnis wird in verschiedenen Bereichen verwendet, insbesondere aber in Zusammenhang mit dem Schulrecht und den Schulbesuchen. Es stellt eine Leistungsbeurteilung und damit einen Überblick über den Leistungsstand eines Schülers dar und wird schriftlich, mit der Darstellung der einzelnen Noten und Leistungsbereich ausgestellt. Im Rahmen der schulpflichtigen Zeit und des damit einhergehenden Regelunterrichts werden im Laufe der Zeit unterschiedliche Arten von Zeugnissen erteilt.

Zu diesen gehören insbesondere die Halbjahreszeugnisse, die in der Mitte eines Schuljahres ausgeben werden und den Zwischenstand der Leistungen darstellen, sowie das Jahreszeugnis, welches den Leistungsstand des Schülers nach Vollendung des Schuljahres aufzeigt. Darüber hinaus werden nach Ablauf der Schulzeit auch Abschlusszeugnisse erteilt, bei denen auch die Leistungen innerhalb der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Konnte die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so erhalten Schüler dagegen lediglich ein Abgangszeugnis und eine Beurteilung.
Inhalte des Zeugnisses
In einem Schulzeugnis werden grundsätzlich erst einmal die erzielten Leistungen in Form von Noten festgehalten. Darüber hinaus kann es auch zu Noten kommen, die sich auf das Arbeits- und Sozialverhalten beziehen. Zeugnisse lassen weiterhin auch Raum für Bemerkungen und es werden alle entschuldigten aber auch unentschuldigten Fehlzeiten dargestellt. Durch die ergänzenden Bemerkungen kann die Notengebung entsprechend weiter ausgeführt und begründet werden, was allerdings deutlich zum Nachteil des Schülers erfolgen kann, jedoch in den meisten Fällen nur insoweit klagefähig ist, wenn sich daraus ersichtliche Nachteile ergeben.

Wie eine solche Bemerkung genau gestaltet sein darf, wird in den aktuellen Gesetzen nicht dargelegt, so dass hier der Einzelfall zu prüfen ist. Weitere Eintragungen können dahingehend erfolgen, wenn ein Schulwechsel oder eine Wiederholung eines Jahres empfohlen werden oder der Schüler an bestimmten Angeboten der Schule teilgenommen hat.
Notenbeschluss und Anerkennung des Zeugnisses
Die Noten setzen sich zusammen aus den Leistungen, die der Schüler innerhalb eines Jahres erreicht hat, und werden im Rahmen der sogenannten Zeugniskonferenz beschlossen. Das Zeugnis selbst wird ebenso vom Klassenlehrer als auch dem zuständigen Schulleiter unterschrieben. Im Gegensatz zu den anderen Zeugnissen müssen Abgangs- und Abschlusszeugnisse mit einem Dienstsiegel versehen werden, wobei sich dies von Land zu Land unterscheiden kann, so dass in einigen Fällen auch bei gewöhnlichen Versetzungszeugnissen ein Siegelstempel notwendig ist.

In den meisten Satzungen von Schulen ist geregelt, dass Eltern Kenntnis über das Zeugnis erlangen müssen, wodurch sich ergibt, dass diese das Zeugnis nach Erhalt gegenzeichnen müssen. Ist der Schüler bereits volljährig, so kann meist auf ein solches Vorgehen verzichtet werden oder der Schüler zeichnet das Zeugnis selbst gegen.

Verwandte "Zeugnis" Rechtsbegriffe

Schulrecht, Ablehnungsbescheid, Studiengebühr, Hochschulzeugnis, Studienplatzklage, Zeugniskorrektur, Immatrikulationsrecht, Studienwechsel, Hochschulrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zeugnis - Ihr Zeugnis Informationstipp

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