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Wiki zum Rechtsthema Steuerberater

Informationen zum Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters ist in Deutschland ein freier Beruf. Somit unterliegt ein Steuerberater nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen für den Beruf des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und den diesem untergeordneten Durchführungsverordnungen verankert. Seine Pflichten sind in § 57 StBerG geregelt.

Haupttätigkeitsbereich des Steuerberaters ist die Beratung auf den Gebieten des Steuerrechts und der Betriebswirtschaft. Der Steuerberater berät seine Mandanten, vertritt diese und unterstützt sie bei ihren steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erledigung ihrer Steuerpflichten. Gemäß dem Grundsatz des Steuergesetzes, welchem der Steuerberater unterliegt, übt er seinen Beruf gewissenhaft und eigenverantwortlich aus.
Aufgabenbereiche
Grundsätzlich leistet ein Steuerberater Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten, er vertritt seine Mandanten in Prozessen vor dem Finanzgericht und berät in betriebswirtschaftlichen Dingen. Dabei kann er freiberuflich tätig oder auch in einer Steuerkanzlei angestellt sein.

Ein Steuerberater:
  • führt gewerblichen Mandanten die Buchhaltung
  • führt für freiberufliche Mandanten die Aufzeichnungen
  • erstellt für Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • erstellt für bilanzierende Mandanten die Jahresabschlüsse
  • erstellt für nicht bilanzierende Mandanten die Einnahmeüberschussrechnung
  • erstellt für Privatpersonen und Unternehmen die Steuererklärungen
  • vertritt seine Mandanten vor Finanzbehörden und-gerichten
  • unterstützt durch Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten
Des weiteren kann ein Steuerberater:
  • in einem Aufsichtsrat tätig sein
  • Insolvenzen verwalten und liquidieren
  • Nachlass verwalten und Testamente vollstrecken
  • Aufgaben im Bereich der Vormundschaft, Pflege und Treuhand übernehmen
  • Unternehmen beraten.
Die Leistungen eines Steuerberaters werden nach den Vorgaben der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBerGebV) honoriert. Hierbei kann sich das Honorar nach der Art der Tätigkeit oder nach dem zeitlichen Aufwand richten. Ein Steuerberater haftet gegenüber seinem Mandanten für die Korrektheit seiner Tätigkeit. Er ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Steuerberater
Ein Steuerberater darf nur eine Tätigkeit als solcher nach bestandener Steuerberaterprüfung gemäß § 37 StBerG ausüben, es sei denn, er wurde von der Prüfung befreit. Des weiteren muss er von der Steuerberaterkammer als Steuerberater, durch Ausstellung einer Urkunde, bestellt worden sein, wobei hier ein Nachweis für die Eignung als Steuerberater und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorliegen muss. Lässt sich ein Steuerberater in einer Steuerberaterkanzlei anstellen, muss von der Kanzlei eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Um zur Prüfung als Steuerberater zugelassen zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten der Ausbildung:
  1. Fachhochschulstudium gemäß § 36 Abs. 1 StBerG

  2. Kaufmännische Berufsausbildung gemäß § 36 Abs. 2 StBerG.
Die Prüfung zum Steuerberater enthält beispielsweise folgende Bereiche:
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Einkommenssteuer, Ertragssteuer
  • Handelsrecht
  • Teile des Bürgerlichen Rechts
  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft.

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*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Steuerberater - Ihr Steuerberater Informationstipp

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