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Wiki zum Rechtsthema Dienstaufsichtsbeschwerde
Informationen zu Dienstaufsichtsbeschwerde
Als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnet man einen Rechtsbehelf, der formlos gestaltet werden kann. Ein solcher steht einem Bürger dann zu, wenn eine Verletzung der Dienstpflicht eines Amtsträgers vermutet wird bzw. eine solche Verletzung vorliegt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kommt allerdings nur dann infrage, wenn das persönliche Verhalten eines Amtsträgers als nicht korrekt bezeichnet werden kann.
Soll dagegen eine Entscheidung gerügt werden, so muss eine Fachaufsichtsbeschwerde als Rechtsbehelf eingereicht werden. Die Beschwerde kann formlos an den Vorgesetzten oder auch die Dienstaufsichtsbehörde direkt gerichtet werden. Die gesetzliche Grundlage stellt Art. 17 GG dar, welcher besagt:
»Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden«.
Liegt eine begründete Beschwerde vor, so kann dies ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, welches arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Amtsträger haben kann.
Soll dagegen eine Entscheidung gerügt werden, so muss eine Fachaufsichtsbeschwerde als Rechtsbehelf eingereicht werden. Die Beschwerde kann formlos an den Vorgesetzten oder auch die Dienstaufsichtsbehörde direkt gerichtet werden. Die gesetzliche Grundlage stellt Art. 17 GG dar, welcher besagt:
»Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden«.
Liegt eine begründete Beschwerde vor, so kann dies ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, welches arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Amtsträger haben kann.
Dienstaufsichtsbeschwerde: wohin wenden?
Bürger, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchten, können dies zum einen beim Vorgesetzten des entsprechenden Amtsträgers tun oder auch direkt bei der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde. Dies kann beispielsweise bei Beschwerden, die sich auf einen Amtsträger der Gemeinden oder eines Kreises beziehen das Kreis- oder Landratsamt sein sowie auch der Regierungspräsident. Weitere Ansprechpartner sind auch die Behördenleitungen, die für den Bereich zuständig sind.
Bestehen Probleme mit dem Finanzamt, kann die Beschwerde an die Oberfinanzdirektion gerichtet werden oder auch hier an den direkten Vorgesetzten. Für Beschwerden in Bezug auf Kommunalbedienstete ist dagegen der Bürgermeister zuständig.
Bestehen Probleme mit dem Finanzamt, kann die Beschwerde an die Oberfinanzdirektion gerichtet werden oder auch hier an den direkten Vorgesetzten. Für Beschwerden in Bezug auf Kommunalbedienstete ist dagegen der Bürgermeister zuständig.
Die Fachaufsichtsbeschwerde
Die Fachaufsichtsbeschwerde unterscheidet sich insofern von der Dienstaufsichtsbeschwerde, dass sie dem Zweck dient, eine Entscheidung und nicht das Verhalten eines Amtsträgers zu rügen bzw. eine Entscheidung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
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