Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung erhalten vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - IDO Abmahnung eBay-Händler?
Eine Abmahnung ist die Aufforderung eines Mitbewerbers gegenüber seinem Konkurrenten, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten oder Handeln zu unterlassen. Regelmäßig verstößt der Abgemahnte gegen die alleinigen Rechte des Mitbewerbers an einer Sache im Wettbewerbsrecht, im Markenrecht oder im Urheberrecht. Dem Abmahnschreiben ist meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte binnen einer bestimmten Frist abzugeben hat. Durch diese verpflichtet er sich, sein rechtsverletzendes Handeln oder Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Die Unterlassungserklärung enthält in der Regel eine Klausel, durch welche sich der Abgemahnte bei Zuwiderhandeln zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Weiter wird dem Abmahnschreiben eine Auflistung der Abmahngebühren beigefügt, die vom Abgemahnten zu begleichen sind. Bei entsprechender Schwere der Rechtsverletzung können auch Schadenersatzforderungen gegen den Abgemahnten geltend gemacht werden. Sollte auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert werden, so kann die abmahnende Seite eine Klage vor Gericht erwirken.

Eine rechtswirksame Abmahnung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
  1. genau definierte Angabe zum rechtswidrigen Verhalten bzw. Handeln, welches zur Abmahnung berechtigt
    - der Abgemahnte muss dem Schreiben eindeutig entnehmen können, welches rechtswidrige Verhalten/Handeln ihm vorgeworfen wird
  2. Rechtliche Würdigung
    - dem Abgemahnten muss verdeutlicht werden, welche Rechtsvorschrift die Abmahnung begründet
  3. Aufforderung zur Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - der Abmahnende fordert den Abgemahnten auf, sein rechtsverletzendes Verhalten/Handeln künftig zu unterlassen
    - eine Klausel verpflichtet den Abgemahnten zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe im Fall einer Zuwiderhandlung
  4. Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und gegebenenfalls zur Zahlung der angegebenen Rechtsverfolgungskosten
    - eine für Abmahnungen übliche extrem kurze Fristsetzung beeinträchtigt nicht eine Wirksamkeit
  5. Androhung gerichtlicher Schritte
    - für den Abgemahnten muss aus dem Schreiben deutlich erkennbar sein, dass die abmahnende Seite bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist eine Klage vor Gericht erwirken wird.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung auch dann rechtswirksam, wenn der Abgemahnte den Erhalt einer solchen abstreitet. Die abmahnende Seite muss eine Zustellung des Abmahnschreibens nicht nachweisen, lediglich das ordnungsgemäße Absenden. Die Abmahnung kann per E-Mail, per Fax oder auch auf dem Postweg an die abzumahnende Person geschickt werden. Empfehlenswert ist eine Zustellung per Einschreiben, um eine ordnungsgemäße Absendung zweifelsfrei nachweisen zu können.
Abmahnkanzlei
Eine Abmahnkanzlei hat sich konkret auf das Abmahnen von Internetnutzern spezialisiert. Die geltende Rechtsprechung ermöglicht es problemlos, Verstöße gegen geltendes Recht im Internet aufzuspüren. Im Namen ihrer Mandanten verschickt die Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen in großer Zahl und macht sich die Unwissenheit der Abgemahnten zu Nutze. Diese sind meist völlig überrascht, da sie sich in den seltensten Fällen bewusst darüber sind, welche Fallen im Internet lauern. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht sind an der Tagesordnung.

Der alleinige Rechteinhaber am Marken-, Urheber- bzw. Wettbewerbsrecht kann die rechtswidrig handelnde Person grundsätzlich abmahnen. Das ist für den Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern in der Regel auch mit hohen Kosten verbunden. Wichtig ist in jedem Fall, unverzüglich auf eine zugestellte Abmahnung zu reagieren. Geschieht dies nicht, ist der Abmahnende berechtigt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Somit steigen die Kosten eines solchen Streits in die Höhe. In jedem Fall ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen, der beratend zur Seite steht. Dieser prüft, ob das Aussprechen der Abmahnung berechtigt erfolgt ist und die Forderungen der Gegenseite, bezogen auf die Schwere des Verstoßes, angemessen sind.
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
Dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. gehören nach eigenen Angaben viele Händler an, welche über eBay Waren vertreiben, auch Schnäppchen Märkte und Plattformen, die Restposten anbieten. IDO ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln VR 16434 eingetragen. Vertreten wird der Verband durch den Vorstand, speziell durch Präsidentin Helene Eibl. Als Geschäftsführerin wird Frau Sarah Spayou genannt. Zahlreiche Abmahnungen des Verbandes tragen die Unterschrift von Frau Hanni Kaufmann mit dem Unterpunkt „Geschäftsstelle“. Dem Vorstand gehören drei Rechtsanwälte an, die einen Bezug zum Wettbewerbsrecht haben, wobei einer der Rechtsanwälte Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wirbt auf seiner Internetseite neben AGB, Muster-Widerrufsbelehrungen und Update-Service auch für eine Soforthilfe bei Abmahnungen und Unterstützung beim Inkasso bei einem Mitgliedsbeitrag von nur 8 Euro pro Monat. Hier liegt die Vermutung nahe, dass der Verein schnellstmöglich zahlreiche Mitglieder werben möchte, um diese später selbst abmahnen zu können. In der Satzung heißt es, dass der Satzungszweck bei Streitfällen durch einen Versuch der Herbeiführung einer Einigung, insbesondere durch das Erstellen und Versenden von Abmahnungen, verwirklicht werden kann.

Eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes wirft dem Abgemahnten eine veraltete und unvollständige Widerrufsbelehrung, AGB-Klauseln, fehlende Pflichtinformationen zur Vertragstextspeicherung, Information zur Mängelhaftung, Information zur Batterieentsorgung, Textilkennzeichnung von Spielzeug, 40-Euro-Klausel, Garantiewerbung sowie Grundpreisangaben vor.

Inhalt einer Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.:
  1. Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  2. Fristsetzung zur Behebung der Verstöße
  3. Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung verbunden mit hohen Kosten.

IDO-Verband - Abmahnung, was tun?

Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Als Abgemahnter ist es äußerst wichtig, in der gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Die Behauptung, keine Abmahnung erhalten zu haben, hilft hier in keinem Fall. Denn der Abmahnende muss lediglich ein ordnungsgemäßes Absenden der Abmahnung nachweisen, nicht deren Zustellung beim Empfänger. Die Zustellung selbst kann per Fax, per E-Mail oder auch auf dem Postweg erfolgen. Für den Abmahnenden bildet allerdings die Zustellung durch ein Einschreiben die sicherste Variante, um eine ordnungsgemäße Absendung problemlos nachweisen zu können.

Auf eine Abmahnung nicht zu reagieren, ist mit einem hohen Risiko verbunden. Nach Ablauf der gesetzten Frist seitens des Abmahnenden hat dieser die Möglichkeit, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall wird er eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten erwirken. Wichtig zu wissen ist, dass Unterlassungsansprüche immer geltend gemacht werden können, ob der Abgemahnte nun durch Unwissenheit fahrlässig gehandelt hat, oder die Rechtsverletzung bewusst begangen wurde. Grundsätzlich sollte ein Verfahren vor Gericht verhindert werden, um hohe zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ratsam ist es in jedem Fall, einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Klärung des Falls zu beauftragen. Dieser wird eine auf den speziell vorliegenden Fall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und der Gegenseite fristgerecht zukommen lassen. Weiter überprüft, ob die geforderten Kosten der Schwere des Rechtsverstoßes entsprechen. Gegebenenfalls wird er diese nach unten korrigieren.

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