beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
© OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11

07749 Jena

Kontaktdaten
Tel:03641/2692037
Fax:03641/2671047
Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Bei Facebook über Junior Chef lustig gemacht
Vom 16.11.2014 | Frage zum Thema Arbeitsrecht
Mein vielleicht zukünftiger Chef hatte einen bekannten TV Auftritt wo er durch nee andere sehr bekannte TV Sendung durch den Kakao gezogen wurde.

Darauf habe ich mich nach langem überlegen auch zu einem Kommentar hinreissen lassen auf meinem Facebook Account mit dem folgenem Text:

Ich wollte es mir nicht anschauen damit ich noch etwas Respekt vor meinem zukünftigem Chef habe.Aber alle aus der Firma haben es gesehen und ich kann nicht mehr warten,JAAAAAAAAA ich will und der Vogelwird es ab heute spüren das ich ihn nicht mehr ernst nehmen kann.aber eins und das stimmt wirklich:der Bummst Weiber da legen wir die Ohren an.Und das ist kein schnack,wie er selber sagt:die geilsten Weiber die ich habe sind Dumm wie Toastbrot und Dumm Fickt gut.

Nun möchte er mit dem Geschäftsführung sprechen und eine Fristlose bzw. befristete Kündigung erreichen.Falls dem zugestimmt wird,ist solch eine Kündigung überhaupt zulässig von der Geschäftsführung.Da die Person über die Ich mir ein expliziten Spass erlaubt habe selber im Angestellten verhältniss steht
.
Der Eintrag in meinem Facebook-Profil war nicht für die Allgemeinheit zugänglich sondern war nur einem kleinen Kreis von Facebook nutzern (Freunde) zugänglich.
Ich bin auch nicht mit Arbeitskollegen über Facebook befreundet noch kennen meine Freunde auf Facebook meinen Kollegen.


Wo ich mich frage:
von woher hat er meinen Facebook eintrag her.Natürlich kann einer meiner Freunde meinen eintrag geteielt haben und dan kam eins zum anderen,diese möglichkeit besteht natürlich bei Facebook.
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet