beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Reiserücktritt
Vom 14.12.2015 | Frage zum Thema Reiserecht
Folgender Sachverhalt:
Reise (Hotel und Flug) wegen Zahnentzündung meiner Frau storniert.
Begründung wurde von Versicherung (ADAC) akzeptiert und Hotel zurückerstattet.
Flug hatte ich nach bekannt werden der Krankheit meiner Frau verschoben, um Kosten zu minieren. Allerdings konnten wir den Flug später aus dienstlichen Gründen nicht wahrnehmen. Nun argumentiert die Versicherung, dass nur die Umbuchungskosten des Fluges übernommen werden aber nicht die eigentlichen Flugkosten, weil dienstliche Gründe nicht erstattbar sind. Aber der primäre Grund der Umbuchung war die Krankheit meiner Frau und dieses hatte die Versicherung bereits durch die Rückerstattung der Hotelkosten legitimiert.
Wie stehen die Chancen auf dieser Basis nun auch die Flugkosten zurückzubekommen?
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