beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Reisevertrag
Vom 28.03.2015 | Frage zum Thema Reiserecht
Hallo,
ich habe im Februar eine Flugreise gemacht und bei der Buchung einen 100? Gutschein eingelöst.Dieser sollte mit 28 Tage nach der Reise auf mein Konto überwiesen werden.Nach einschreiben mit Rückschein,Emails und mind. 10 Telefonaten wo ich niemanden erreicht habe,habe ich Anzeige wegen Betrug erstattet.Das Problem ist,ich habe eine 2. Reise noch gebucht beim gleichen Unternehmen,die im August stattfinden soll.
Aus Angst das ich wieder betrogen werde,habe ich meine Anzahlung zurück buchen lassen.
Die Anzahlung war überhöht (70%).Stornokosten 60% minimum.
Habe ich Möglichkeiten aus dem Reisevertrag rauszukommen ohne Kosten?
War es falsch die Anzahlung zurück buchen zu lassen?
Ich möchte mit diesen Unternehmen nicht mehr verreisen.
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