Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Februar 2009,
Az. 2-03 O 478/08, teilweise abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom
24. September 2008 wird in Hinblick auf Ziff. a 4) bestätigt; im Übrigen wird sie aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die ...
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 21.4.2009 – 324 O 944/08 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 29.12.2008 wird aufgehoben, soweit der Antragsgegnerin untersagt wird, zu verbreiten:
1. „F... P... wollte immer diesen Großvater überholen, wollte ...
1. Die einstweilige Verfügung vom 21. Juli 2009 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Komplementär, untersagt wird, im Rahmen einer Berichterstattung über ...
1. Unter Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im übrigen wird der Verfügungsbeklagten untersagt, das Taschenbuch mit dem Titel „"A"“ der Autoren M und P, ISBN-Nr. ... in der Originalausgabe 2009 in den Verkehr zu bringen, wenn nicht zuvor auf Seite 295 des Buches der Satz „Die Rechtsprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern ...
I. Der Beklagten wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen ...
1.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs in der Hauptsache erledigt ist.
2.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 899,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2009 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüberhinaus verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe ...
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. ...
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.11.2007 (Az. 2 O 180/07) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die gegen den Beklagten zu 2 gerichtete Klage wird abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.11.2007 (Az. 2 O 180/07) ...
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.05.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 10.01.2007 (8 O 212/06) wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht ...
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Juni 2009, Az. 324 O 764/06, wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00 und hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von ...
Die Beklagte wird verurteilt, die Registrierung der Domainnamen "regierung-mittelfranken.de", "regierung-oberfranken.de", "regierung-unterfranken.de" und "regierung-oberpfalz.de" aufzuheben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,-- € pro Domainnamen vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist begründet, ...
1. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, bei Meidung eines Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € je Einzelfall (falls dies nicht beigetrieben werden kann: ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten) oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und / oder zu verbreiten, es bestehe ein Ursachenzusammenhang zwischen den ...
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 31 C 8544/07 – teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des ...
Auf den Antrag des Antragstellers vom 27.01.2010/28.01.2010 wird, nachdem dieser durch Vorlage von Urkunden, nämlich einer eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers zu 2. vom 25.01.2010 sowie eines Auszuges aus der Homepage "k....info" inkl. des Impressums und des Artikels "Neues von E..web und Webstyle bei "E..." glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ...
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kostenwiderspruch der Beklagten wird zurückgewiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. I.
Der zulässige ...
I. Im wege der einstweiligen verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens ...
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 30. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 250.000 € festgesetzt. I.
Die Antragsteller begehren von den Antragsgegnern im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung von ...
1. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 30. September 2009 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist zurückzuweisen, weil die Antragstellerin einen Verfügungsanspruch trotz richterlicher ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 13. Januar 2009 wird aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsteller darf die Kostenvollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn ...
I.
Im Wege der einstweiligen Verfügung
- der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung -
wird dem Antragsgegner
bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 ...