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Wiki zum Rechtsthema Rechtsformen
Informationen zu Rechtsformen
Rechtsformen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen sich ein Unternehmen bei seiner Gründung unterwirft. In einer Rechtsform sind alle rechtlichen Vorschriften zusammengefasst, beschreibt den Aufbau eines Unternehmens, nimmt Bezug auf die Rechtsgrundlage und benennt den Unternehmer. Bei Gründung eines Unternehmens muss die Rechtsform gewählt werden, welche am besten allen Ansprüchen genügt. Folgende Faktoren spielen hierbei eine wesentliche Rolle:
ferner:
- das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital
- der Zweck bzw. das Ziel des Unternehmens
- die Anzahl der Unternehmensgründer
ferner:
- Übernahme der Haftung bei Verbindlichkeiten
- Entscheidung, welche Steuern und Gewinne den Gesellschaftern zuteil werden.
Arten von Rechtsformen
Folgende deutsche Rechtsformen, welche sich sich hinsichtlich ihrer Vorschriften und Regelungen zum Teil wesentlich unterscheiden, stehen zur Auswahl:
- Einzelunternehmen
- hierzu zählen:
- Eingetragener Kaufmann
- Eingetragene Kauffrau
- Personengesellschaften
- hierzu zählen:
- gemäß §§ 21 bis 54 BGB Nicht eingetragener Verein
- gemäß §§ 105 ff. HGB Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- gemäß §§ 1 ff. PartGG Partnerschaftsgesellschaft
- gemäß §§ 705 ff. BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- gemäß § 489 HGB Partenreederei
- gemäß §§ 161 ff. HGB Kommanditgesellschaft (KG)
- Juristische Person des Privatrechts
- hierzu zählen:
- gemäß §§ 21, 55 BGB Eingetragener Verein
- gemäß §§ 15 ff. und § 18 VAG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- gemäß § 22 BGB Wirtschaftlicher Verein
- gemäß §§ 278 ff. AktG Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- gemäß § 13 GmbHG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG Aktiengesellschaft (AG)
- gemäß § 17 Abs. 1 GenG Eingetragene Genossenschaft
- gemäß §§ 80 ff. BGB Stiftung des privaten Rechts
- Altrechtlicher Verein
- Juristische Person des öffentlichen Rechts
- Hierzu zählen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
- Rechtsformen des öffentlichen Rechts, aber keine juristische Personen
- hierzu zählen
- Regiebetrieb
- Eigenbetrieb.
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