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Informationen zu ZPO
Die Bezeichnung ZPO steht als Abkürzung für die Zivilprozessordung und damit für ein Regelwerk, welches sich mit allen Fragen zum Zivilprozess befasst. Durch die am 1. Oktober 1879 in Kraft ZPO werden die gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit zivilrechtlichen Prozessen geregelt und damit auch alle relevanten Vorschriften der Zivilprozesse sowie Zuständigkeit, der innere Gerichtsaufbau und Zusammenhänge in Bezug auf das Gerichtsverfassungsgesetz und der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen.
Anwendung findet die ZPO meist in Zusammenhang mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wobei diese sich auch auf Sachverhalte beziehen können, die mit dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem Sozialgerichtsgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung in Zusammenhang stehen.
Anwendung findet die ZPO meist in Zusammenhang mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wobei diese sich auch auf Sachverhalte beziehen können, die mit dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem Sozialgerichtsgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung in Zusammenhang stehen.
Zivilprozess Aufgliederung und Einleitung des Verfahrens
Der Zivilprozess an sich kann nach Erkenntnisverfahren, Klauselverfahren und dem Vollstreckungsverfahren aufgegliedert werden, wobei durch das Erkenntnisverfahren vorerst geprüft wird, ob ein Anspruch überhaupt gegeben ist. Eingeleitet wird dieser Verfahrensbereich Zivilprozesses durch Klageerhebung durch den Kläger. Danach werden durch das Gericht alle Faktoren geprüft, die die Voraussetzung für einen Klageerhebung darstellen.
Unterteilung der ZPO
Die ZPO ist in 11 Bücher unterteilt, deren Inhalte sich wie folgt darstellen:
Buch 1: Allgemeine Vorschriften
Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6: Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort und wurde durch das FamFG geregelt
Buch 8: Zwangsvollstreckung
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 1: Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Parteien
- Verfahren
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor den Amtsgerichten
- Berufung
- Revision
- Beschwerde
Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6: Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort und wurde durch das FamFG geregelt
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in Ehesachen
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
- Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
- Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Verfahren in Kindschaftssachen
- Verfahren über den Unterhalt
- Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 8: Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von 4. Handlungen oder Unterlassungen
- Eidesstattliche Versicherung und Haft ab 1. Januar 2013 entfallen
- Arrest und einstweilige Verfügung
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- Schiedsvereinbarung
- Bildung des Schiedsgerichts
- Zuständigkeit des Schiedsgerichts
- Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
- Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
- Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
- Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
- Gerichtliches Verfahren
- Außervertragliche Schiedsgerichte
- Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
- Beweisaufnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
- Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Verwandte "ZPO" Rechtsbegriffe
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