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Informationen zu Zivilprozess
Als Zivilprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, welches in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor einer ordentlichen Gerichtsbarkeit verhandelt wird. Der Zivilprozess hat die Feststellung sowie auch die Sicherung und die Durchsetzung von privaten Rechten zum Ziel und wird durch die Zivilprozessordnung, abgekürzt auch ZPO geregelt.
Die Durchführung eines Zivilprozesses obliegt den Zivilgerichten und damit den Amtsgerichten, den Landgerichten, dem Oberlandesgericht sowie dem Bundesgerichtshof. Der Zivilprozess wird durch das Ansinnen der Prozessparteien eingeleitet. Dies erfolgt zumeist durch Klageerhebung. Auch findet hier keine Wahrheitsermittlung durch das Gericht statt, sondern die Entscheidung wird anhand der Vorträge der strittigen Parteien gefällt. Bei Uneinigkeit kann allerdings Beweisantrag gestellt werden.
Die Durchführung eines Zivilprozesses obliegt den Zivilgerichten und damit den Amtsgerichten, den Landgerichten, dem Oberlandesgericht sowie dem Bundesgerichtshof. Der Zivilprozess wird durch das Ansinnen der Prozessparteien eingeleitet. Dies erfolgt zumeist durch Klageerhebung. Auch findet hier keine Wahrheitsermittlung durch das Gericht statt, sondern die Entscheidung wird anhand der Vorträge der strittigen Parteien gefällt. Bei Uneinigkeit kann allerdings Beweisantrag gestellt werden.
Unterteilung des Zivilprozesses
Die Unterteilung eines Zivilprozesses erfolgt nach Erkenntnisverfahren, Klauselverfahren und dem sogenannten Vollstreckungsverfahren, wobei das Erkenntnisverfahren vorerst dazu dient festzustellen, ob ein Anspruch überhaupt gegeben ist. Eingeleitet wird dieser Bereich des Zivilprozesses durch Klageerhebung. Der Prozess kann auf unterschiedliche Weise beendet werden wie beispielsweise durch Rücknahme der Klage, Prozessvergleich oder Anerkenntnis durch den Beklagten.
Die Gerichtszuständigkeit wird anhand des Streitwertes entscheiden und durch das zuständige Gericht ob eine mündliche oder eine schriftliche Verhandlung in Betracht kommt. Allerdings wird in erster Instanz geprüft, ob die Klage überhaupt Bestand hat und zulässig ist. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die der Überprüfung durch das zuständige Gericht unterliegen.
Die Gerichtszuständigkeit wird anhand des Streitwertes entscheiden und durch das zuständige Gericht ob eine mündliche oder eine schriftliche Verhandlung in Betracht kommt. Allerdings wird in erster Instanz geprüft, ob die Klage überhaupt Bestand hat und zulässig ist. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die der Überprüfung durch das zuständige Gericht unterliegen.
Voraussetzung für die Erhebung einer Klage
Bei der Klageerhebung werden im Vorfeld verschieden Faktoren geprüft. Zu diesen gehören die Prüfung über die ordnungsgemäße Klageerhebung sowie die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Geprüft wird ebenfalls die Eröffnung des Rechtsweges und damit auch die örtliche sowie die funktionelle und sachliche Gerichtszuständigkeit. Weitere Faktoren sind die Parteifähigkeit sowie auch die Prozessfähigkeit und die Prozessführungsbefugnis sowie das Rechtsschutzbedürfnis. Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Faktoren wird die Klage durch das Gericht zurückgewiesen.
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