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Wiki zum Rechtsthema Trennung
Informationen zur Trennung
Gesetzlich wird die Trennung in § 1567 BGB definiert. Die dort verankerten Bestimmungen wirken sich auf das gesamte Bürgerliche Recht aus, so auch auf Regelungen der elterliche Sorge, des Trennungsunterhalts und des Kindesunterhalts. Eine Trennung liegt vor, wenn
- die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.
- mindestens ein Ehegatte den Willen hat, die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen zu wollen.
- mindestens ein Ehepartner die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Trennungsgrund
Nach dem Gesetz sind die Gründe für eine Trennung und Scheidung irrelevant. Auch bei einer moralisch fragwürdigen Scheidung, beispielsweise durch vorhandene Kinder, fragt weder Gesetz noch Scheidungsrichter nach den Gründen für eine gescheiterte Ehe. Jeder Ehegatte hat das Recht, sich jederzeit von seinem Ehepartner zu trennen und sich, bis auf einige Ausnahmefälle, nach Ablauf der Trennungszeit scheiden zu lassen. Ein Scheidungsrichter stellt nur zwei Fragen:
- Seit wann leben Sie getrennt?
- Wollen Sie die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen?
Auflösung der häuslichen Gemeinschaftlichen
Eine bedeutende Voraussetzung für eine Trennung ist die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Es muss also eine räumliche Trennung der Ehegatten erfolgen, welche meist durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung gegeben ist. Das getrennte Wohnen, bedingt durch Beruf, Krankheit oder Schicksal erfüllt diese Voraussetzung nicht. Eine Trennung gilt nicht als aufgehoben, wenn sich die Ehepartner gelegentlich begegnen, zum Beispiel auf Familienfeiern oder um den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern zu halten, oder wenn sie im Zusammenhang eines Versöhnungsversuchs die ehelichen Beziehungen kurzfristig wiederaufnehmen.
Verwandte "Trennung" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Trennung - Ihr Trennung Informationstipp