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Wiki zum Rechtsthema Nachbar
Informationen zu Nachbar
Als Nachbar wird eine Person bezeichnet, die in nächstgelegen einer anderen ihren Wohnsitz hat, wobei es sich ebenso um Privatpersonen als auch juristische Personen handeln kann. In einigen Gebieten bezeichnet man auch Personen als Nachbarn, in einem Umkreis von 100 Metern zueinander wohnen, wenn dazwischen keine weiteren Häuser etc. sind.
Außerhalb von Ortschaften kann der Abstand von einem Nachbarn zum anderen auch bis zu 1 km betragen. Als Nachbarschaft werden alle Nachbarn bezeichnet. Die Rechtslage, die alle Normen in Bezug auf das Nachbarschaftliche beinhaltet, wird durch das Nachbarrecht geregelt, welches sich aus unterschiedlichen Gesetzesbereichen ergibt sowie aus dem Recht der einzelnen Bundesländer in Deutschland, welche länderbezogen gehandhabt wird.
Außerhalb von Ortschaften kann der Abstand von einem Nachbarn zum anderen auch bis zu 1 km betragen. Als Nachbarschaft werden alle Nachbarn bezeichnet. Die Rechtslage, die alle Normen in Bezug auf das Nachbarschaftliche beinhaltet, wird durch das Nachbarrecht geregelt, welches sich aus unterschiedlichen Gesetzesbereichen ergibt sowie aus dem Recht der einzelnen Bundesländer in Deutschland, welche länderbezogen gehandhabt wird.
Das Nachbarrecht
Als Nachbarrecht bezeichnet man einen Bereich, der dem Sachenrecht angehört und unterschiedliche Normen umfasst, die die Rechte eines Eigentümers sichern sollen. Man unterscheidet hierbei die bundesgesetzlichen Vorschriften und die landesrechtlichen Vorschriften sowie auch das öffentliche Nachbarrecht. In Bezug auf das private Nachbarrecht sind insbesondere folgenden Gesetze des BGB relevant:
- § 903 BGB: Befugnisse des Eigentümers
- § 904 BGB: Notstand
- § 905 BGB: Begrenzung des Eigentums
- § 906 BGB: Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
- § 907 BGB: Gefahr drohende Anlagen
- § 908 BGB: drohender Gebäudeeinsturz
- § 909 BGB: Vertiefung
- § 910 BGB: Überhang
- § 911 BGB: Überfall (in Bezug auf Früchte)
- §§ 912 bis 916 BGB: Überbau
- §§ 917 bis 918 BGB: Notwegerecht
- § 919 BGB: Grenzabmarkung
- § 920 BGB: Grenzverwirrung
- §§ 921 bis 922 BGB: Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
- § 923 BGB: Grenzbaum
Das Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch, abgekürzt auch BauGB, beinhaltet alle Grundlagen in Bezug auf das Bauplanungsrecht und nehmen daher auch Einfluss auf die bauliche Gestaltung sowie Entwicklung und Struktur von Gemeinden und Städten. Das Bauplanungsrecht setzt sich beispielsweise mit den Regelungen in Bezug auf flächenbezogene Anforderungen an ein Bauvorhaben auseinander und dient dem Sicherstellen einer gezielten und strukturierten, baulichen Entwicklung.
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