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Wiki zum Rechtsthema Landwirtschaftsbehörde
Informationen zu Landwirtschaftsbehörde
Der Begriff Landschaftsbehörde bezeichnet keine einzelne Behörde, sondern eine Vielzahl einzelner Stellen, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen. Darunter beispielsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Amt für Agrarordnung, das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information etc.
Man kann somit sagen, dass alle, auch bundeslandbezogenen Ämter und Behörden, deren Tätigkeit mit der Landwirtschaft in Zusammenhang steht, als Landwirtschaftsbehörde bezeichnet werden. Ganz unabhängig davon, welche Aufgabe die Behörde oder das Amt schlussendlich hat. Die Aufgaben können sich weitreichenden unterscheiden. Und dies ebenso in ihren Tätigkeitsfeldern als auch in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich in den einzelnen Bundesländern.
Man kann somit sagen, dass alle, auch bundeslandbezogenen Ämter und Behörden, deren Tätigkeit mit der Landwirtschaft in Zusammenhang steht, als Landwirtschaftsbehörde bezeichnet werden. Ganz unabhängig davon, welche Aufgabe die Behörde oder das Amt schlussendlich hat. Die Aufgaben können sich weitreichenden unterscheiden. Und dies ebenso in ihren Tätigkeitsfeldern als auch in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich in den einzelnen Bundesländern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, abgekürzt auch BMELV, handelt es sich um eine der oberen Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Bonn. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt sich zusammen aus der eigentlichen Ministeriumsleitung sowie aus 6 weiteren Abteilungen: die Zentralabteilung, die Abteilung für Verbraucherpolitik, die Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, die Abteilungen ländliche Entwicklung, Agrarmärkte sowie biobasierte Wirtschaft, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und die Abteilung für EU-Politik, internationale Zusammenarbeit, Fischerei.
Unterstellte Behörden des BMELV
Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind verschiedene weitere Behörden als rechtlich selbständig zu betrachtende Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie auch Bundesforschungsanstalten unterstellt.
Zu diesen gehören:
Zu diesen gehören:
- die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- das Bundesinstitut für Risikobewertung,
- das Bundessortenamt,
- das Max Rubner-Institut,
- Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel,
- das Julius Kühn-Institut als Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
- das Johann Heinrich von Thünen-Institut als Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei und
- das Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Verwandte "Landwirtschaftsbehörde" Rechtsbegriffe
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