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Wiki zum Rechtsthema Pflanzenschutzgesetz
Informationen zu Pflanzenschutzgesetz
Als Pflanzenschutzgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, welches sich ebenso mit dem Schutz von Pflanzen als auch dem von Schutz von Pflanzenerzeugnissen befasst. Darüber hinaus dient es auch dem Schutz von Menschen und Tieren sowie dem des Naturhaushaltes. Insbesondere findet daher im Pflanzenschutz auch die Pflanzenschutzmittelanwendung spezielle Erwähnung.
Ebenso beinhaltet das Pflanzenschutzgesetz auch Vorschriften, die sich auf den Verkehr und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten beziehen sowie auch entsprechende Pflanzenstärkungsmittel und regelt die Überwachung und die mit dem Schutz einhergehende Auskunftspflicht.
Ebenso beinhaltet das Pflanzenschutzgesetz auch Vorschriften, die sich auf den Verkehr und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten beziehen sowie auch entsprechende Pflanzenstärkungsmittel und regelt die Überwachung und die mit dem Schutz einhergehende Auskunftspflicht.
Das Pflanzenschutzgesetz
In § 1 des Pflanzenschutzgesetzes wird der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung definiert. Hieraus ergibt sich wie folgt:
- Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,
- Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
- Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes,
- Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes durchzuführen.
insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen,
Pflanzenschutzmaßnahmen nach guter fachlicher Praxis
Der Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis beinhaltet insbesondere
»die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung« sowie auch die »Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
»die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung« sowie auch die »Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
- a) vorbeugende Maßnahmen,
- b) Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen,
- c) Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen,
- d) Förderung natürlicher Mechanismen zur Bekämpfung von Schadorganismen«.
Verwandte "Pflanzenschutzgesetz" Rechtsbegriffe
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