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Wiki zum Rechtsthema Landwirtschaftsgesetz
Informationen zu Landwirtschaftsgesetz
Als Landwirtschaftsgesetz wird eine Gesetzesgrundlage bezeichnet, welche der Regelung der Landwirtschaft dient und insbesondere auch der Teilnahme an der stetigen Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Sicherung einer optimalen Versorgung der Bevölkerung durch Nahrungsmittel. Das Gesetz wurde im Jahre 1955 verabschiedet und hat ebenfalls zum Ziel, eine Angleichung der Landwirtschaftsberufe an ähnliche Berufsgruppen herbeizuführen.
Inhalte und weitere Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes
Das Landwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass jährlich alle Betriebsergebnisse von repräsentativen landwirtschaftlichen Betrieben sowie auch deren Wirtschaftsarten, Größen der Betriebe und Wirtschaftssysteme ermittelt werden müssen, damit die durch das Gesetz zu erreichende Zielsetzung gewährleistet werden kann.
Ebenfalls gibt das Landwirtschaftsgesetz an, dass eine Stellungnahme dazu erforderlich ist, ob eine Lohngewährleistung in Bezug auf vergleichbare Berufs- und Tarifgruppen erreicht werden kann, und dass im Agrarbericht durch die Regierung aufgeführt werden muss, wie und in welcher Form die Einkommensparität erreicht werden soll, wenn diese im vorangegangenen Zeitraum nicht erreicht wurde.
Ebenfalls gibt das Landwirtschaftsgesetz an, dass eine Stellungnahme dazu erforderlich ist, ob eine Lohngewährleistung in Bezug auf vergleichbare Berufs- und Tarifgruppen erreicht werden kann, und dass im Agrarbericht durch die Regierung aufgeführt werden muss, wie und in welcher Form die Einkommensparität erreicht werden soll, wenn diese im vorangegangenen Zeitraum nicht erreicht wurde.
Begriff Landwirtschaft
Der Begriff Landwirtschaft im Allgemeine zuerst einmal den Wirtschaftsbereich, der sich mit der Urproduktion und damit mit der gezielten Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse befasst, welche auf explizit landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen erfolgt. Man bezeichnet den Landwirtschaftsbereich auch als Agrarwirtschaft, welche sich in zwei verschiedene Bereiche untergliedert. Zum einen handelt es sich dabei um die Pflanzenproduktion und zum anderen um die Tierproduktion, die sich dann in weitere Bereiche unterteilen.
Zur Pflanzenproduktion zählen u. a. der Nutzpflanzenanbau, welcher zum Ziele der Nahrungsmittelproduktion in direkter oder indirekter Weise erfolgt, sowie auch die Produktion von landwirtschaftlichen Rohstoffen, welche weiterverarbeitet werden. Zur Tierproduktion gehören die Nutztierhaltung, die ebenfalls der Produktion von Nahrungsmitteln dient, sowie auch die Rohstoffgewinnung, beispielsweise für Kleidung etc.
Zur Pflanzenproduktion zählen u. a. der Nutzpflanzenanbau, welcher zum Ziele der Nahrungsmittelproduktion in direkter oder indirekter Weise erfolgt, sowie auch die Produktion von landwirtschaftlichen Rohstoffen, welche weiterverarbeitet werden. Zur Tierproduktion gehören die Nutztierhaltung, die ebenfalls der Produktion von Nahrungsmitteln dient, sowie auch die Rohstoffgewinnung, beispielsweise für Kleidung etc.
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