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Wiki zum Rechtsthema Düsseldorfer Tabelle

Informationen zu Düsseldorfer Tabelle
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Leitlinie, die sich auf die Unterhaltsverpflichtungen bezieht. Diese wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Abstimmung mit weiteren Gerichtsbarkeiten festgelegt sowie auch in Abstimmung mit dem Deutschen Familiengerichtstag um einen Standard in Bezug auf den Kindesunterhalt zu schaffen.

Darüber hinaus wird in den weiteren Teilen der Tabelle auch der Ehegattenunterhalt geregelt sowie auch der Verwandtenunterhalt und die Mangelfallberechnung. Der Unterhalt für Kinder ergibt sich aus dem Einkommen der Eltern sowie auch dem Alter der Kinder.
Aktueller Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Die Höhe des Unterhalts für Kinder ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle aktuell wie folgt:

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis:
  • 1.500 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 317 Euro, von 6-11 364 Euro, 12-17 426 Euro und ab 18 Jahren 488 Euro. Der Prozentsatz lautet 100.

  • 1.501-1.900 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 333 Euro, von 6-11 383 Euro, 12-17 448 Euro und ab 18 Jahren 513 Euro. Der Prozentsatz lautet 105.

  • 1.901-2.300 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 349 Euro, von 6-11 401 Euro, 12-17 469 Euro und ab 18 Jahren 537 Euro. Der Prozentsatz lautet 110.

  • 2.301-2.700 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 365 Euro, von 6-11 419 Euro, 12-17 490 Euro und ab 18 Jahren 562 Euro. Der Prozentsatz lautet 115.

  • 2.701-3.100 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 381 Euro, von 6-11 437 Euro, 12-17 512 Euro und ab 18 Jahren 586 Euro. Der Prozentsatz lautet 120.

  • 3.101-3.500 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 406 Euro, von 6-11 466 Euro, 12-17 546 Euro und ab 18 Jahren 625 Euro. Der Prozentsatz lautet 128.

  • 3.501-3.900 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 432 Euro, von 6-11 496 Euro, 12-17 580 Euro und ab 18 Jahren 664 Euro. Der Prozentsatz lautet 136.

  • 3.901-4.300 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 457 Euro, von 6-11 525 Euro, 12-17 614 Euro und ab 18 Jahren 703 Euro. Der Prozentsatz lautet 144.

  • 4.301-4.700 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 482 Euro, von 6-11 554 Euro, 12-17 648 Euro und ab 18 Jahren 742 Euro. Der Prozentsatz lautet 152.

  • 4.701-5.100 Euro: Kinder von 0-5 Jahren 508 Euro, von 6-11 583 Euro, 12-17 682 Euro und ab 18 Jahren 781 Euro. Der Prozentsatz lautet 160.
Barunterhaltsverpflichtung
Die Barunterhaltsverpflichtung betrifft grundsätzlich den Elternteil, bei dem sich ein minderjähriges Kind nicht dauerhaft aufhält. Elternteile haben hier einen Selbstbehalt von 1.000 Euro. Bei volljährigen Kindern erhöht sich dieser Betrag auf 1.200 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile haben einen Selbstbehalt von 800 Euro. Bei volljährigen Kindern betrifft die Barunterhaltsverpflichtung auch den Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Verwandte "Düsseldorfer Tabelle" Rechtsbegriffe

Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt, Unterhaltsberechnung, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Unterhaltsreform, Elternunterhalt, Unterhalt
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