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Wiki zum Rechtsthema Unterhaltsreform
Informationen zu Unterhaltsreform
Als Unterhaltsreform bezeichnet man allgemein Veränderungen, die sich auf die gesetzlichen Regelungen für den Unterhalt, beispielsweise gegenüber Kindern, getrennt lebenden Ehegatten oder auch Geschiedenen beziehen etc. Bei einer solchen Reform kommt es zu Veränderungen, die sich zumeist auch auf bestehende Regelungen auswirken und natürlich somit auch auf die Unterhaltspflicht und den Unterhaltsanspruch. Eine sehr umfangreiche Unterhaltsreform trat im Jahr 2008 und brachte verschiedene Veränderungen des Unterhaltsrechtes mit sich.
Auswirkungen der Unterhaltsreform 2008
Die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform wirkte sich insbesondere auf den Kindesunterhalt aus. Ihm wurde durch die Reform ein Vorrang gegenüber allen anderen Unterhaltsverpflichtungen eingeräumt, wobei sich dies ebenso auf minderjährige als auch unverheiratete und gleichgestellte und damit vollprivilegierte volljährige Kinder bezog. Dies bedeutet letztendlich, dass bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehefrau oder Exehefrau und Kindern und nicht ausreichendem Einkommen der Unterhalt gegenüber den Kindern vorrangig geleistet werden muss.
Durch die Düsseldorfer Tabelle wurde zusätzlich eine gesetzliche Definition in Bezug auf die Höhe des Unterhaltes geschaffen, so dass es einfacher wurde, sich entsprechend zu orientieren und zu informieren. Zu den weiteren Änderungen gehört. In Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt auch die Verrechnung mit dem Kindergeld, welches abgezogen wird von den Beträgen, die in der Düsseldorfer Tabelle dargestellt sind,
Durch die Düsseldorfer Tabelle wurde zusätzlich eine gesetzliche Definition in Bezug auf die Höhe des Unterhaltes geschaffen, so dass es einfacher wurde, sich entsprechend zu orientieren und zu informieren. Zu den weiteren Änderungen gehört. In Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt auch die Verrechnung mit dem Kindergeld, welches abgezogen wird von den Beträgen, die in der Düsseldorfer Tabelle dargestellt sind,
Ehegattenunterhalt nach der Unterhaltsreform
Die Unterhaltsreform bewirkte nicht nur, dass Ehegattenunterhalt erst zweitrangig behandelt wird, sondern setzte auch auf die Eigenverantwortung von Ehegatten. Das bedeutet, dass Ehegatten nun mehr die Verpflichtung haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen. Ehegatten, die zu betreuende Kinder haben, müssen nach den neuen gesetzlichen Regelungen nach deren 3. Lebensjahr selbst berufstätig sein. Abweichungen können ggf. dadurch entstehen, dass ein Kind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen individuell betreut werden muss.
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