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Wiki zum Rechtsthema Unterhaltsberechnung

Informationen zu Unterhaltsberechnung
Bei der Unterhaltsberechnung handelt es sich um eine Berechnung, die der Ermittlung der Unterhaltshöhe dient und damit des Betrages, welcher durch eine unterhaltspflichtige Person an eine unterhaltsberechtigte Person gezahlt wird. Wie der Unterhalt berechnet wird, hängt dabei von der Art und Weise des Unterhalts ab sowie auch vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der individuellen Situation beider Parteien.

Beim Unterhalt für Kinder kann zur Orientierung beispielsweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden, während beim Trennungsunterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten die Höhe des Einkommens relevant ist, welches der höher verdienende Ehegatte hat. Als Grundlage der Berechnung ist immer das Einkommen des Unterhaltszahlenden relevant, so dass dieses im Vorfeld ermittelt werden muss. Begrenzt wird das Einkommen durch den Selbstbehalt, der bestimmt, welches Einkommen dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes erhalten bleiben muss.
Berechnung des Kinderunterhaltes
Wenn der Unterhalt für Kinder berechnet werden soll, so entscheidet die Art und Weise der Unterbringung des Kindes auch über die Art der Unterhaltszahlungen. Für Kinder die im eigenen Haushalt leben, kann der Unterhalt als Naturalunterhalt erbracht werden. Leben die Kinder im Haushalt des anderen Elternteils, so haben sie Anspruch auf Barunterhalt. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle, wobei auch Faktoren wie die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, ob es sich um minderjährige oder volljährige Kinder handelt, sich dieses in Ausbildung befindet und wie hoch dessen Einkommen berücksichtigt werden müssen.
Berechnung des Trennungsunterhaltes
Der Trennungsunterhalt bildet eine ganz eigene Form des Unterhaltes, bei dem es nicht grundsätzlich um die Sicherung des Lebensunterhaltes bei getrennt lebenden Ehepaaren geht, sondern darum, ungleichmäßiges Einkommen auszugleichen. Das bedeutet, der unterhaltsberechtigte Ehepartner erhält Unterhalt in der Höhe, welche ihm das gleiche Einkommen wie das des unterhaltspflichtigen Ehepartners sichert. Hierbei wird also nur die Differenz zwischen den beiden Einkommen berechnet. Diese Art des Unterhaltes wird nur in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftig werden der Ehescheidung gezahlt.

Verwandte "Unterhaltsberechnung" Rechtsbegriffe

Unterhaltsrecht, Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Unterhaltsreform, Elternunterhalt, Unterhalt
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Unterhaltsberechnung - Ihr Unterhaltsberechnung Informationstipp

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