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Wiki zum Rechtsthema BVG
Informationen zu BVG
Die Bezeichnung BVG steht als Abkürzung für das Bundesversorgungsgesetz, welches sich mit der Versorgung von Kriegsopfern befasst sowie mit den Regelungen zu Personenschäden, die auf den Folgen des 2. Weltkrieges beruhen. § 68 SGB I definiert das BVG als einen besonderen Bereich des Sozialgesetzbuches:
»Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
... 7. das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
»Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
... 7. das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
- a) § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes,
- b) § 59 Abs. 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,
- c) § 47 des Zivildienstgesetzes,
- d) § 60 des Infektionsschutzgesetzes,
- e) §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,
- f) § 1 des Opferentschädigungsgesetzes,
- g) §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
- h) §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
Anwendung der Regelungen des BVG
Die Regelungen des BVG finden insbesondere bei gesundheitlichen Schäden Anwendung, die auf der Ausübung eines militärischen oder militärähnlichen Dienstes beruhen oder durch Einwirkung des Krieges oder durch Kriegsgefangenschaft verursacht wurden. Darüber hinaus umfassen die Regelungen auch Personen, die bereits Leistungen erhalten, die sich aus Gesetzen ergeben wie dem Kriegspersonenschädengesetz und dem Besatzungspersonenschädengesetz.
Ebenso mit einbezogen sind Personen, die in Spanien auf der republikanischen Seite gekämpft haben sowie auch Hinterbliebene und Vertriebene mit Wehrdienstpflicht nach Ende des 2. Weltkrieges. Diese Regelung ergibt sich aus § 1 Absatz 2 BVG.
Ebenso mit einbezogen sind Personen, die in Spanien auf der republikanischen Seite gekämpft haben sowie auch Hinterbliebene und Vertriebene mit Wehrdienstpflicht nach Ende des 2. Weltkrieges. Diese Regelung ergibt sich aus § 1 Absatz 2 BVG.
Weitere gesetzliche Grundlagen
Das BVG bzw. die darin enthaltenen Regelungen beziehen sich auch auf weitere Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz und das Zivildienstgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Häftlingshilfegesetz und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, welche als Nebengesetze des BVG behandelt werden.
Verwandte "BVG" Rechtsbegriffe
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