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Wiki zum Rechtsthema Schwerbehindertenbeauftragter
Informationen zu Schwerbehindertenbeauftragter
Die Bezeichnung Schwerbehindertenbeauftragter bezieht sich auf eine Person, die in einem Betrieb durch den Arbeitgeber zu dieser Aufgabe bestimmt wird. Seine Pflicht ist es, den Arbeitgeber in den Belangen zu vertreten, die mit behinderten Arbeitnehmern in Zusammenhang stehen. Dagegen wird die Schwerbehindertenvertretung von den Arbeitnehmern gewählt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Schwerbehindertenbeauftragten zählt insbesondere die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften, die für den Arbeitgeber verpflichtend sind. Häufig wird in diesem Bereich auch ein Integrationsteam gebildet, welches sich aus dem Schwerbehindertenbeauftragten, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zusammensetzt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Schwerbehindertenbeauftragten zählt insbesondere die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften, die für den Arbeitgeber verpflichtend sind. Häufig wird in diesem Bereich auch ein Integrationsteam gebildet, welches sich aus dem Schwerbehindertenbeauftragten, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zusammensetzt.
Aufgaben des Integrationsteams
Das Integrationsteam in Unternehmen nimmt sich der Aufgabe an, sich um die Einstellung von behinderten Arbeitnehmern zu kümmern und für einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu sorgen. Hierbei unterliegt die Umsetzung allen Regelungen, die mit der Beschäftigungspflicht und Fürsorgepflicht in Zusammenhang stehen.
Es gehört zu der Aufgabe des Integrationsteams praktisch die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu planen und umzusetzen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Beratungen und Förderungen in Anspruch zu nehmen. Hierbei steht vor allem der Schwerbehindertenbeauftragte sowie auch die Schwerbehindertenvertretung in Kontakt mit der Integrationsbehörde.
Es gehört zu der Aufgabe des Integrationsteams praktisch die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu planen und umzusetzen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Beratungen und Förderungen in Anspruch zu nehmen. Hierbei steht vor allem der Schwerbehindertenbeauftragte sowie auch die Schwerbehindertenvertretung in Kontakt mit der Integrationsbehörde.
Die Integrationsbehörde
Bei der Integrationsbehörde oder auch den Integrationsamt handelt es sich um das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Die Aufgaben des Amtes richten sich nach dem SGB IX und beinhalten insbesondere alle Tätigkeit, die in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht und dessen Durchführung stehen. Hierzu zählen vor allem Erhebung und die Verwendung der Ausgleichsabgabe und die Durchsetzung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen sowie auch für Menschen, die nach dem Schwerbehindertenrecht als gleichgestellt betrachtet werden.
Ebenso hat das Amt die Aufgabe, die Organisation und Durchführung von Hilfen, die Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben begleiten sollen sowie Organisation und Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, die dem Zwecke der Integration in das Arbeitsleben dienen und Betriebsräten und Personalräten etc. zur Verfügung gestellt werden zu gewährleisten.
Ebenso hat das Amt die Aufgabe, die Organisation und Durchführung von Hilfen, die Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben begleiten sollen sowie Organisation und Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, die dem Zwecke der Integration in das Arbeitsleben dienen und Betriebsräten und Personalräten etc. zur Verfügung gestellt werden zu gewährleisten.
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