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Wiki zum Rechtsthema Fahrverbot
Informationen zum Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist das durch ein Strafgericht ausgesprochene Verbot, für einen bestimmten Zeitraum (zwischen einem und drei Monaten) gemäß § 44 I S. 1 StGB ein bestimmtes Kraftfahrzeug bzw. Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen. Ein Fahrverbot wird in der Regel bezüglich einer begangenen Straftat als Nebenstrafe zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen wurde.
Unterschieden werden muss vom Fahrverbot nach § 44 StGB der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO sowie das Entziehen der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Der § 44 StGB bezieht sich nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis, sondern soll dem Fahrer durch das Fahrverbot eine Warnung aussprechen. Das Entziehen der Fahrerlaubnis dient hingegen dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren im Straßenverkehr, welche vom Täter ausgehen.
Der § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) sieht ein Fahrverbot durch die Verwaltungsbehörde oder auch das Gericht bei besonders grob verletzter Pflicht eines Kraftfahrzeugführers im Zusammenhang mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit vor. Des weiteren kann bei Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem gemessenen Blutalkoholwert von über 0,5 Promille gemäß § 25 I S. 2 StVG ein Fahrverbot verhangen werden.
Demnach sind in Deutschland folgende Formen voneinander abzugrenzen:
Unterschieden werden muss vom Fahrverbot nach § 44 StGB der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO sowie das Entziehen der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Der § 44 StGB bezieht sich nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis, sondern soll dem Fahrer durch das Fahrverbot eine Warnung aussprechen. Das Entziehen der Fahrerlaubnis dient hingegen dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren im Straßenverkehr, welche vom Täter ausgehen.
Der § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) sieht ein Fahrverbot durch die Verwaltungsbehörde oder auch das Gericht bei besonders grob verletzter Pflicht eines Kraftfahrzeugführers im Zusammenhang mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit vor. Des weiteren kann bei Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem gemessenen Blutalkoholwert von über 0,5 Promille gemäß § 25 I S. 2 StVG ein Fahrverbot verhangen werden.
Demnach sind in Deutschland folgende Formen voneinander abzugrenzen:
- Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde gemäß § 3 sowie § 4 StVG
- Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens zur Einsicht des Täters und zum Schutz der Allgemeinheit gemäß § 69 StGB.
Bußgeldverfahren
Ein Fahrverbot kann auch im Rahmen eines Bußgeldverfahrens aufgrund einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt werden. Hier schreibt der § 25 StGB einen Zeitraum von 1 bis zu 3 Monaten vor. Angeordnet wird das Fahrverbot von der zuständigen Verwaltungsbehörde oder durch das Amtsgericht im Zuge eines Bußgeldverfahrens bzw. einer Bußgeldentscheidung als Nebenstrafe zu einer Geldstrafe. Bei Verstoß gegen das angeordnete Fahrverbot kommt es zu einer Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Folgende Ordnungswidrigkeiten können laut Bußgeldkatalogverordnung zur Anordnung eines Fahrverbots führen:
Folgende Ordnungswidrigkeiten können laut Bußgeldkatalogverordnung zur Anordnung eines Fahrverbots führen:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- innerorts um mehr als 30 km/h
- außerorts um mehr als 40 km/h
- eine zweite Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 km/h, wobei diese innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft des ersten Vergehens begangen werden muss
- Unterschreiten des Sicherheitsabstandes von 3/10 des momentanen Tachowertes, wenn die Geschwindigkeit über 100 km/h beträgt bei gefährlichem Überholen oder Wechseln des Fahrstreifens
- bei Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung
- bei Trunkenheit am Steuer mit mehr als 0,5 Promille Blutalkoholwert bzw. 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration
- bei Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln.
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