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Wiki zum Rechtsthema Ordnungswidrigkeit
Informationen zur Ordnungswidrigkeit
Als Ordnungswidrigkeit wird nach deutschem Recht ein kleinerer Verstoß gegen bestehende Vorschriften bezeichnet. Sie wird gemäß § 1 Abs. 1 OWiG in Deutschland mit einer Geldbuße geahndet. Die Straßenverkehrsordnung sieht allerdings für bestimmte Verstöße zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor. Eine Ordnungswidrigkeit setzt in der Regel ein vorsätzliches Handeln voraus. Nur in einigen Fällen sieht das Gesetz eine Bestrafung durch eine Geldbuße auch bei fahrlässigem Handeln vor.
Rechtsgrundlage für die Ordnungswidrigkeiten bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), welches ähnlich dem Strafrecht aufgebaut ist. Kleinere Verstöße vorgeschriebener Rechtsregeln werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet, schwerere Verstöße nach dem Strafrecht. Als Besonderheit gelten hier Tatbestände, welche sowohl Ordnungswidrigkeit als auch Straftat sind.In diesen fällen findet grundsätzlich das Strafrecht Anwendung. Wenn hier ein rechtskräftiges Urteil aufgrund eines Straftatbestands gefällt wurde, kann die gleiche Straftat nicht mehr als Tatbestand der Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Ein als Ordnungswidrigkeit geahndeter Tatbestand kann nicht mehr als Straftat verurteilt werden.
Begangene Ordnungswidrigkeiten finden sich in erster Linie im Straßenverkehr. Hier werden Verstöße wie das Falschparken, Benutzen des Handys während der Fahrt als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen bestraft. Aber auch in vielen anderen Bereichen werden Ordnungswidrigkeiten begangen. Welche Handlungen im Einzelnen den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllen, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz festgeschrieben.
Rechtsgrundlage für die Ordnungswidrigkeiten bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), welches ähnlich dem Strafrecht aufgebaut ist. Kleinere Verstöße vorgeschriebener Rechtsregeln werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet, schwerere Verstöße nach dem Strafrecht. Als Besonderheit gelten hier Tatbestände, welche sowohl Ordnungswidrigkeit als auch Straftat sind.In diesen fällen findet grundsätzlich das Strafrecht Anwendung. Wenn hier ein rechtskräftiges Urteil aufgrund eines Straftatbestands gefällt wurde, kann die gleiche Straftat nicht mehr als Tatbestand der Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Ein als Ordnungswidrigkeit geahndeter Tatbestand kann nicht mehr als Straftat verurteilt werden.
Begangene Ordnungswidrigkeiten finden sich in erster Linie im Straßenverkehr. Hier werden Verstöße wie das Falschparken, Benutzen des Handys während der Fahrt als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen bestraft. Aber auch in vielen anderen Bereichen werden Ordnungswidrigkeiten begangen. Welche Handlungen im Einzelnen den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllen, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz festgeschrieben.
Zuständigkeiten
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt den jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden:
Zu einer Verwarnung kommt es in der Regel bei leichteren Verstößen gegen rechtliche Vorschriften. Wenn derjenige, welcher die Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Verwarnung als solche annimmt und die Zahlung eines möglichen Verwarnungsgeldes veranlasst, so wird diese Ordnungswidrigkeit als erledigt betrachtet. Legt er jedoch Widerspruch gegen die Verwarnung ein, so erfolgt auch hier die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Bund und Gemeinden
- Länder.
Zu einer Verwarnung kommt es in der Regel bei leichteren Verstößen gegen rechtliche Vorschriften. Wenn derjenige, welcher die Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Verwarnung als solche annimmt und die Zahlung eines möglichen Verwarnungsgeldes veranlasst, so wird diese Ordnungswidrigkeit als erledigt betrachtet. Legt er jedoch Widerspruch gegen die Verwarnung ein, so erfolgt auch hier die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
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