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Wiki zum Rechtsthema Betriebsverfassungsrecht
Informationen zum Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht als Teil des kollektiven Arbeitsrechts regelt die betriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gesetzliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist das Recht zur Wahl eines Betriebsrats durch die Belegschaft verankert, welcher im Namen der Belegschaft in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten auf Entscheidungen in Betrieb und Unternehmen Einfluss nehmen kann. Diese Beteiligungsrechte sollen gewährleisten, dass die Belegschaft geschützt wird, sie teilhaben kann, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers geachtet wird sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gegeben ist.
Die betriebliche Mitbestimmung der leitenden Angestellten ist im Sprecherausschussgesetz (SprAuG) geregelt. Das Gesetz über europäische Betriebsräte (EBRG) regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer von Unternehmen, welche gleichzeitig in unterschiedliche Ländern der Europäischen Union tätig werden.
Die betriebliche Mitbestimmung der leitenden Angestellten ist im Sprecherausschussgesetz (SprAuG) geregelt. Das Gesetz über europäische Betriebsräte (EBRG) regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer von Unternehmen, welche gleichzeitig in unterschiedliche Ländern der Europäischen Union tätig werden.
Einflussbereich
Dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen alle inländischen Betriebe, welche mindestens fünf ständige, wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen wiederum drei Arbeitnehmer als wahlberechtigt gelten. Grundsätzlich muss der Inhaber des Betriebs eine natürliche oder juristische Person sein, welche dem Privatrecht unterliegt.
Nicht zu diesem Bereich zählt der öffentliche Dienst, welcher dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen der Länder unterliegt. Des weiteren findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen, für die Seeschifffahrt sowie die Luftfahrt gelten Sonderregelungen. Leitende Angestellte haben aufgrund fehlender ausdrücklicher Bestimmungen kein aktives und passives Wahlrecht zum Betriebsrat.
Nicht zu diesem Bereich zählt der öffentliche Dienst, welcher dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen der Länder unterliegt. Des weiteren findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen, für die Seeschifffahrt sowie die Luftfahrt gelten Sonderregelungen. Leitende Angestellte haben aufgrund fehlender ausdrücklicher Bestimmungen kein aktives und passives Wahlrecht zum Betriebsrat.
Organe des Betriebsverfassungsrechts
Der Betriebsrat gilt als Zentralorgan des Betriebsverfassungsrechts. Neben diesem gibt es noch weitere folgende betriebsverfassungsrechtliche Organe:
- der Arbeitgeber
- der Betriebsrat
- Größe und Zusammensetzung hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebes ab
- die Betriebsversammlung
- besteht aus allen Arbeitnehmern, wird einmal im Quartal vom Betriebsrat einberufen
- der Gesamtbetriebsrat
- wenn einem Unternehmen mehrere Betriebe angehören
- der Konzernbetriebsrat
- ist fakultativ, wenn einem Konzern mehrere Unternehmen angehören
- die Jugendvertretung
- wenn einem Betrieb regelmäßig mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer angehören
- der Sprecherausschuß als Vertretung der Leitenden Angestellten
- wenn mindestens 10 Leitende Angestellte dem Betrieb angehören
- Schwerbehindertenvertretung
- bei mindestens 5 beschäftigten Schwerbehinderten
- Einigungsstelle
Verwandte "Betriebsverfassungsrecht" Rechtsbegriffe
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