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Wiki zum Rechtsthema Probezeit
Informationen zur Probezeit
Die Probezeit gibt die Möglichkeit, um eine Eignung für das Arbeitsverhältnis festzustellen. Sie ist zeitlich begrenzt und muss von den Vertragsparteien vorab vereinbart werden. Wird keine Vereinbarung hinsichtlich einer Probezeit getroffen, so besteht für dieses Arbeitsverhältnis keine Probezeit. Des weiteren besteht während der Probezeit für beide Vertragsparteien die Möglichkeit einer vereinfachten Kündigung.
Eine Probezeit kann durch über zwei Möglichkeiten vereinbart werden, einmal als Probearbeitsverhältnis, bei welchem das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit automatisch endet oder üblicherweise innerhalb des regulären Arbeitsvertrages. Die Dauer des Zeitraums der Probezeit muss aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag hervorgehen. Die Höchstgrenze einer Probezeit liegt bei sechs Monaten, wobei in Tarifverträgen nur eine dreimonatige Probezeit vereinbart werden darf.
Eine Probezeit kann durch über zwei Möglichkeiten vereinbart werden, einmal als Probearbeitsverhältnis, bei welchem das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit automatisch endet oder üblicherweise innerhalb des regulären Arbeitsvertrages. Die Dauer des Zeitraums der Probezeit muss aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag hervorgehen. Die Höchstgrenze einer Probezeit liegt bei sechs Monaten, wobei in Tarifverträgen nur eine dreimonatige Probezeit vereinbart werden darf.
Kündigungsfristen
In einer vereinbarten Probezeit besteht für beide Vertragsparteien gemäß § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Über Tarifverträge können kürzere Kündigungszeiten vereinbart werden. Bei einer privatvertraglichen Regelung ist auch eine Verlängerung der Kündigungsfrist möglich. Durch die Probezeit ist beiden Vertragspartnern die Möglichkeit einer kurzfristigen Vertragsbeendigung aufgrund negativer Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. unerwünschter Arbeitsbedingungen gegeben.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen nehmen nur Einfluss auf die Kündigungsfristen, der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten. Bei werdenden Müttern besteht laut § 9 MuSchG auch während einer vereinbarten Probezeit besonderer Kündigungsschutz. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung während der Probezeit vor.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen nehmen nur Einfluss auf die Kündigungsfristen, der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten. Bei werdenden Müttern besteht laut § 9 MuSchG auch während einer vereinbarten Probezeit besonderer Kündigungsschutz. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung während der Probezeit vor.
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