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Wiki zum Rechtsthema Vereins- und Verbandsrecht
Informationen zum Vereins- und Verbandsrecht
Wenn sich Menschen zusammenfinden, um gemeinsame Aktivitäten auszuführen, schließen sie sich üblicherweise in Vereinen und Verbänden zusammen. Dabei sind im täglichen Vereins- und Verbandsleben viele Regelungen zu beachten. Diese sind im Vereins- und Verbandsrecht verankert. Soll der Verein bzw. Verband der Gemeinnützigkeit unterworfen werden, gelten überdies die komplizierten Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts. Dabei kommt die oft ehrenamtliche Tätigkeit der verschiedenen Amtsinhaber nicht zum Tragen.
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist ein Rechtsgebiet in der deutschen Rechtswissenschaft, welches die Gründung und Organisation von Vereinen rechtlich regelt. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und berufen sich auf die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz. Es gibt verschiedene Formen von Vereinen:
- Altrechtlicher Verein
- Eingetragener Verein
- Wirtschaftlicher Verein
- Nicht rechtsfähiger Verein.
Organe eines Vereins
Zu den Organen von Vereinen gehören mindestens die Mitgliederversammlung als oberstes Organ. Bei eingetragenen Vereinen kommt hierzu noch der Vorstand, welcher den Verein im gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverkehr vertritt. Die Satzung kann weitere Organe bestimmen und mit Kompetenzen versehen, so z. Bsp. Beirat, Aufsichtsrat, Kuratorium oder auch Präsidium.
Verbandrecht
Das Verbandsrecht ist eng mit dem Vereinsrecht verknüpft. In einem Verband organisieren sich mehrere Vereine, die gleiche oder ähnliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Meist werden regionale Verbände gegründet, welche sich aber auch auf Landes- oder Bundesebene zu einem Gesamtverband zusammenschließen können. Zuerst steht also der einzelne Verein, welcher dann über Kreisverbände zu Landesverbänden und schließlich zu Bundesverbänden gehört. Der Aufbau eines Verbandes ist mit dem des Vereins zu vergleichen. Die Mitglieder wählen alle Amtsträger eines Verbandes. Gründung, Auflösung oder ähnliche Entscheidungen von spezieller Bedeutung sind im Vereinsrecht und im Verbandsrecht analogen Vorgehensweisen unterworfen.
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