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Wiki zum Rechtsthema Vereinsname
Informationen zu Vereinsname
Der Vereinsname ist die Bezeichnung, die ein Verein trägt und der bei Gründung ausgewählt und später in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen wird. Dieser kann sich aus verschiedenen Worten, die in Bezug zum Vereinszweck und Ziel stehen zusammensetzen, und wird dann durch die Abkürzung e. V., welche eingetragener Verein bedeutet, ergänzt.
Bei der Auswahl des Vereinsnamens gibt es allerdings einige rechtliche Aspekte zu beachten wie beispielsweise die Tatsache, dass ein anderer Verein, der den gleichen Namen trägt, durchaus einen Anspruch auf Klage hat, wenn dieser länger besteht und als Wortmarke beim Patentamt gesichert hat. Denn auch Vereinsnamen genießt den Schutz des Verfassungsrechtes und muss sich daher von einem anderen Verein, der im selben Bezirk ansässig ist, deutlich unterscheiden lassen.
Bei der Auswahl des Vereinsnamens gibt es allerdings einige rechtliche Aspekte zu beachten wie beispielsweise die Tatsache, dass ein anderer Verein, der den gleichen Namen trägt, durchaus einen Anspruch auf Klage hat, wenn dieser länger besteht und als Wortmarke beim Patentamt gesichert hat. Denn auch Vereinsnamen genießt den Schutz des Verfassungsrechtes und muss sich daher von einem anderen Verein, der im selben Bezirk ansässig ist, deutlich unterscheiden lassen.
Was weiterhin bei der Auswahl zu beachten ist
Wenn bei der Gründung festgelegt wird, dass der Vereinsname zu schützen ist, geschieht dies als Wortmarke beim Patentamt. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die Anmeldung der Wortmarke erst nach der Gründung erfolgen kann, da der Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt und somit den Schutz selbst beantragen muss. Bei der Auswahl des Vereinsnamens ist weiterhin gemäß § 57 BGB und damit als Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung zu beachten:
- »die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
- Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden«.
Haftung
Bei der Eintragung des Vereins in das Namens- und Markenregister des Patentamtes müssen die gesetzlichen Regelungen zur Markeneintragung gemäß § 4 des Markengesetzes beachtet werden. Beachtet er diese nicht, kann es zur Klage kommen und ggf. muss auch Schadensersatz gezahlt werden.
Verwandte "Vereinsname" Rechtsbegriffe
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